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Verbessern Bildungsgutscheine die öffentlich geförderte Weiterbildung?

"Bildungsgutscheine sollen die Qualität öffentlich geförderter Weiterbildung erhöhen, die Transparenz des Weiterbildungsmarktes verbessern und die Wahlmöglichkeiten potentieller Weiterbildungsteilnehmer/innen vergrößern: Mit den seit 1. Januar 2003 von den Arbeitsagenturen ausgegeben Bildungsgutscheinen haben arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen nun die Möglichkeit, ihre Weiterbildung selbst ständiger) in die Hand zu nehmen. Mit dem Gutschein in der Hand, der u.a. die zwischen Bildungssuchenden und Arbeitsagentur verbindlich festgelegten Qualifikationsziele und -inhalte sowie die Dauer der Weiterbildung beschreibt, können sich seine Besitzer/innen selbst auf dem Weiterbildungsmarkt umtun und ihn bei Bildungsanbietern einlösen, die zugelassen* sind und deren Angebote den individuellen Bildungsbedürfnissen passgenau entsprechen. Der Zeitraum für die Einlösung der Bildungsgutscheine ist allerdings begrenzt: Seine Gütigkeit erlischt in der Regel nach drei Monaten. Inhaber/innen eines Bildungsgutscheins scheinen sich mit diesen neuen Möglichkeiten jedoch (noch) schwer zu tun: Nach einer internen Übersicht der Bundesagentur für Arbeit wurden mehr als 18 Prozent der bisher ausgegeben Gutscheine durch Zeitablauf oder Stornierung nicht eingelöst.

Gleichzeitig ist festzustellen: In 2003 ist die Zahl der Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildung beträchtlich zurückgegangen: Sie sank gegenüber 2002 um 25 Prozent, und in der ersten Jahreshälfte 2004 war ihre Anzahl um 23 Prozent geringer als im vergleichbaren Zeitabschnitt in 2003**. Steht dieser Rückgang in ursächlichem Zusammenhang mit den Problemen der Einführung und Nutzung der Bildungsgutscheine?

Das soeben begonnene Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) „Bildungsgutscheine in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung: Erfahrungen und Auswirkungen“ wird dieser und vielen weiteren mit der Einführung der Bildungsgutscheine verbundenen Fragen auf den Grund gehen.

Ziel des Forschungsprojektes ist, die Rahmenbedingungen zu ermitteln, unter denen der Bildungsgutschein als Steuerungsinstrument in der öffentlich geförderten Weiterbildung von Nutzen sein kann. Analysiert werden der Einführungsprozess der Bildungsgutscheine, die Handlungs- und Entscheidungsstrategien von Weiterbildungsträgern, Gutscheininhabern/innen und Arbeitsagenturen sowie die intendierten wie nicht intendierten Auswirkungen dieses neuen Steuerungsinstrumentes auf die öffentlich geförderte Weiterbildung.

Dazu wird u.a. gefragt

• ob sich nach Einführung des Bildungsgutscheins das Weiterbildungsangebot deutlicher als bisher am Bedarf des Marktes und vor allem an dem der Betriebe orientiert, sich die Leistungsfähigkeit der Maßnahmen erhöht und die Transparenz des Weiterbildungsmarktes verbessert hat,
• wie sich die Bildungsgutscheine auf die Vielfalt des Weiterbildungsangebots und die Innovationsbereitschaft der Weiterbildungsträger auswirken,
• welche Rolle Arbeits- und Weiterbildungsberater/innen bei der Anwendung des neuen Steuerungsinstrumentes einnehmen,
• welche Konsequenzen die Einführung des Bildungsgutscheins für seine eigentliche Zielgruppe hat - arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

Im Rahmen des Projekts werden Erhebungen bei Weiterbildungsträgern, Weiterbildungsbeteiligten und den Arbeitsagenturen durchgeführt. Die ermittelten Ergebnisse sollen

• Anhaltspunkte geben für die Konzeption bedarfsgerechter Beratungsangebote,
• Bildungsanbieter zur Entwicklung geeigneter Marktstrategien anregen und
• politische Entscheidungsträger sowie die interessierte Öffentlichkeit mit den für sie notwendigen Informationen versorgen.

Weitere Informationen zu dem neuen BIBB-Forschungsprojekt „Bildungsgutscheine in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung: Erfahrungen und Auswirkungen“ erteilt im BIBB Bent Paulsen, Tel.: 0228/107-1331, Fax.: 0228/107-2973, E-Mail: paulsen@bibb.de

* Die Arbeitsagentur schreibt die von ihr definierten Bildungsziele aus. Bildungsträger können sich auf diese Ausschreibung bewerben und eine Zulassung erwirken, soweit sie die erforderlichen technische und personelle Ausstattung nachweisen können.

** Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Förderung der beruflichen Weiterbildung, Juni 2004"

Quelle: Pressemitteilung Nr. 31/2004 des BIBB


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.09.2004