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Droht der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit das Aus?!

Die Folgen der Hartz IV-Gesetzgebung werden im nächsten Jahr weitere gravierende Folgen für die Weiterbildung haben.

Ab 2005 müssen die Arbeitsagenturen für jede/n Arbeitslose/n, der nicht wieder in den Arbeitsmarkt vermittelt wurde, eine Art Strafgebühr bezahlen – den sog. ‚Aussteuerungsbeitrag’. Dieser wird dann fällig, wenn ein Arbeitsloser von ALG I nach ALG II wechselt.

Die Bundesagentur veranschlagt dafür in 2005 einen Betrag von 6,7 Milliarden Euro !!!

(Die Hoffnung auf eine wirklich gelungene Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt scheint bei dieser Summe nicht sehr groß zu sein.)

Der Haushalt der BA ist aber durch die gesetzlichen Pflichtleistungen weitgehend gebunden, so dass diese Mittel nur aus dem Bereich kommen können, der bisher für die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen war. Denn der sog. Eingliederungstitel (EGT) enthält Mittel, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Aus dem EGT wurde bisher die berufliche Weiterbildung finanziert. Dieser Topf ist aber in den letzten Jahren bereits erheblich gekürzt worden, allein in 2004 um 3,2 Mrd. Euro. Weiterhin wird die Bundesagentur 2005 mit einem um 1,7 Mrd. Euro geringeren Bundeszuschuss auskommen müssen.

Einsparvolumen für 2005: 8,4 Milliarden Euro!!!

In einem Vorstandsbrief der BA wird dazu festgestellt:"Das Budget für SGB-III-Kunden aus Kapitel 2 inklusive der Anteile Reha, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AbW) und Ausbildung aus Kapitel 3 muss aufgrund des Finanztransfers in den SGB-II-Bereich und des geringeren Bundeszuschusses signifikant abgesenkt werden".

Dies bedeutet einen realen Finanzabbau im EGT im Jahr 2005 in Höhe von 80% und damit das endgültige Aus für die berufliche Weiterbildung, deren Träger und die Rest-Belegschaften !!!

Die verbleibenden Mittel sollen dann hauptsächlich für Reha und Jugendliche ausgegeben werden. Für ‚normale’ Arbeitslose wird es 2005 keine berufliche Weiterbildung mehr geben.

Deshalb machen auch viele Arbeitsagenturen keine Bildungszielplanung mehr, da deren Vorgaben nicht mehr zu finanzieren wären. Dies bedeutet dann auch das faktische Ende der Bildungsgutscheine.

Inwieweit sich die negativen Auswirkungen im SGB-III-Bereich positiv auf den SGB-II-Bereich auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Das ‚Aktionsbündnis für Qualifizierung und Bildung’ aqua ruft deshalb alle Akteure der Weiterbildung auf, sich gegen diesen Kahlschlag zu wehren.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Bezirksverband Nordhessen

Büro für Weiterbildung Mittel- und Nordhessen
Kassel, Oktober 2004

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Sprecht mit Euren Bundestagsabgeordneten!
Im Anhang können Sie zwei Musterbriefe als doc- bzw. pdf-Datei herunterladen.
Der entsprechende Gesetzesauszug des SGB II mit der Begründung ist ebenfalls als pdf-Datei hinterlegt.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 26.10.2004