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Hartz IV darf reguläre Jobs nicht verdrängen

Gemeinsame Erklärung von Senat, Arbeitsagentur und Tarifpartnern:

Berlins Bürgermeister und Senator für Wirtschaft Arbeit und Frauen, Harald Wolf, hat heute eine gemeinsame Erklärung des Senats, der Arbeitsagentur, der Wirtschaft und der Gewerkschaften zum Umgang mit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) unterzeichnet. Gemeinsam mit dem Präsdienten der IHK Dr. Eric Schweitzer, dem Präsidenten der Handwerkskammer, Stephan Schwarz, dem DGB-Vorsitzenden Dieter Scholz und dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg Klaus-Dieter Teufel erläuterte er die Inhalte der Erklärung.

Alle Unterzeichner setzen sich dafür ein, die Chancen der Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei der Vergabe von MAE sollen die Fähigkeiten der betroffenen Arbeitslosengeld-IIEmpfangenden berücksichtigt werden. Qualifizierung verknüpft mit der Beschäftigung soll an den individuellen Voraussetzungen ansetzen.

Die gemeinsame Erklärung betont, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch MAE nicht verdrängt, und auch ihre Neueinrichtung nicht behindert werden dürfen. Pflichtaufgaben des öffentlichen Dienstes sind keine Einsatzbereiche für Arbeitsgelegenheiten.

Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Arbeitsgelegenheiten müssen demnach der Allgemeinheit dienen. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ausgeschlossen werden. Zusätzlich sind Arbeitsgelegenheiten nur dann, wenn reguläre Arbeitsplätze durch sie nicht verdrängt werden. Darauf sollen Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften in den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften, welche die MAE einrichten, achten.

Die gemeinsame Erklärung wurde unterzeichnet von Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie und Handelskammer zu Berlin, der Maler- und Lackiererinnung Berlin, der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V., dem Fachverband Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau Berlin/Brandenburg e.V., dem Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Berlin-Brandenburg, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit
Handwerkskammer Berlin
Industrie und Handelskammer zu Berlin
Maler- und Lackiererinnung Berlin
Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
Fachverband Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau Berlin/Brandenburg e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.

Gemeinsame Erklärung


über Eingliederungsmaßnahmen und öffentlich geförderte Beschäftigung für ALG 2 Empfängerinnen und -Empfänger


Die Berliner Wirtschaft, der DGB Landesbezirk Berlin-Brandenburg, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit setzen sich dafür ein, die Chancen der Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

1. Für ALG2-Empfängerinnen und -Empfänger stehen die Instrumente Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen und Förderung von Existenzgründungen vorrangig zur Verfügung.
Besondere Bedeutung hat die Integration der unter 25jährigen in Arbeit oder Ausbildung oder ihre Heranführung an Ausbildung in Form der Berufsvorbereitung oder Einstiegsqualifizierung.

2. Für ALG2-Empfängerinnen und -Empfänger werden auch Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung angeboten.
Eine neue Form der öffentlich geförderten Beschäftigung neben ABM sind die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen bei der Vermittlung von Zusatzjobs berücksichtigt werden. Qualifizierung verknüpft mit der Beschäftigung soll an den individuellen Voraussetzungen ansetzen. Erfahrungsgemäß erhöhen Freiwilligkeit und Wahlmöglichkeit die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Überwechseln der Teilnehmenden in den 1. Arbeitsmarkt ist jederzeit möglich.

3. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse dürfen bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nicht verdrängt, die Neueinrichtung regulärer Jobs darf nicht behindert werden.

4. Pflichtaufgaben des öffentlichen Dienstes (Regel- und Daueraufgaben) sind keine Einsatzbereiche für Arbeitsgelegenheiten.

5. Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein.

6. Das Öffentliche Interesse ist bei Arbeiten gegeben, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ausgeschlossen werden.

7. Die Zusätzlichkeit ist bei Arbeiten nur dann gegeben, wenn reguläre Beschäftigungsverhältnisse vor oder bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten nicht verdrängt, Arbeitsplätze durch sie nicht ersetzt und die reguläre Besetzung offener oder neu entstehender Stellen durch sie nicht behindert werden.
Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht den Umfang regulärer Arbeiten und nicht die anfallenden Arbeiten ersetzen, die üblicherweise im Rahmen der normalen Betriebstätigkeit erledigt werden.

8. Um eine Gefährdung bestehender Beschäftigungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt und eine Beeinträchtigung öffentlicher Auftragsvergabe an Privatunternehmen auszuschließen und von vornherein Fehlentwicklungen entgegenzusteuern, wird erwartet, dass die Akteure des Arbeitsmarktes, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften, in den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften vertreten sind. Alle Seiten sind sich darin einig, dass eine frühzeitige Abstimmung aller relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse erforderlich ist. Zur Klärung von Zweifelsfragen sind geeignete Verfahren zu entwickeln.

9. Die Unterzeichnenden verabreden einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, der eine Bewertung der Entwicklung einschließt.

Quelle: Presseerklärung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Berlin vom 6. Dezember 2004


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 21.12.2004