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Auswirkungen der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit auf Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft

Die Frage 1. lautete:

"Wie ist die Aussage der Bundesregierung, die Weiterbildung besitze nach wie vor einen hohen Stellenwert, besonders im Hinblick auf die Finanzplanung der BA in den kommenden Jahren zu verstehen?"
Die Bundesregierung stellt dazu fest:

"Die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist weiterhin ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die berufliche Qualifizierung und damit die Chancen für eine rasche Integration in Beschäftigung insbesondere von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss zu verbessern. Im laufenden Jahr haben die Agenturen für Arbeit in ihrem Eingliederungstitel hierfür knapp 3,8 Mrd. Euro eingestellt. Dies entspricht über 37 Prozent des gesamten Eingliederungstitels im Haushalt der Bundesagentur. Damit ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Eingliederungsleistungen des SGB III nach wie vor das Instrument, für welches bei weitem die meisten Mittel aufgewendet werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind für die Weiterbildungsförderung nach SGB III im Jahre 2005 insgesamt rund 2 Mrd. Euro vorgesehen. Hinzu kommen weitere Mittel für die steuerfinanzierte Weiterbildungsförderung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Für die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II stehen 2005 6,55 Mrd. Euro zur Verfügung. Zu dem hiervon auf die Weiterbildungsförderung entfallenden Anteil können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Ein Vergleich der Fördervolumina von 2004 und 2005 ist schon wegen der strukturelle Veränderungen durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeit Suchende nicht möglich.

Eine „Finanzplanung“ zur Weiterbildungsförderung in den nachfolgenden Jahren besteht nicht. Zur Bedeutung der Weiterbildungsförderung aus Sicht der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen."

Ganz offensichtlich übersieht die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die im Eingliederungstitel (EGT) eingesetllten Mittel von der BA insbesondere zur Finanzsteuerung genutzt und damit überhaupt nicht ausgenutzt wurden. 1.181 Millionen Euro wurden von der Bundesagentur im EGT eingespart. (wir berichteten) Noch Schlimmeres könnte der Hinweis auf eine fehlende Finanzplanung andeuten. Hat Weiterbildung keine Lobby mehr bei Rot/Grün?

Dieser Eindruck verstärkt sich auch mit ihrer Antwort auf die Frage 14:

"Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass qualifizierte Weiterbildung zwar nicht in jedem Fall die Beschäftigung garantieren kann, dass sie aber eine notwendige Bedingung für die dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit darstellt?"

"Die Bundesregierung teilt im Grundsatz diese These. Zu den bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen der Bundesregierung kann in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplan 2004 verwiesen werden."

Wer etwas im Grundsatz teilt, muss es nicht unbedingt auch anstreben. Aktuelle Äußerungen aus der BA verstärken diesen Eindruck. Weiterbildung dient lediglich der Geschäftspolitik, möglichst schnell möglichst viele in Arbeit zu vermitteln. Dauerhafte, gar emanzipatorische Anteile von Bildung sind da nicht gefragt.

Leidtragende sind die Erwerbslosen, die keine adäquate Bildungsmaßnahmen mehr erhalten und die Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung, die zunehmend selber in Arbeitslosigkeit gedrängt werden oder massive Einkommensverluste hinnehmen müssen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 2 kann daher fast als zynisch bezeichnet werden.

"Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Finanzplanung der BA insbesondere für die freien Träger der Weiterbildung und ihr Personal in den kommenden zwei Jahren?"

"Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung und geschäftspolitische Entscheidungen der BA im Kontext einer auf Effektivität und Effizienz ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik zu einer insgesamt schwierigeren Wettbewerbssituation bei vielen Weiterbildungsträgern führt, die auch Anpassungen an veränderte Nachfrage- und Marktstrukturen erforderlich macht."

Ausgerechnet eine Rot/Grüne Bundesregierung bezeichnet durch ihre politischen Entscheidungen verursachte Massenarbeitslosigkeit von KollegInnen aus der beruflichen Weiterbildung als "Anpassungen an veränderte Nachfrage- und Marktstrukturen". Das hätten wir eher von Herrn Walter von der Deutschen Bank erwartet.

Quelle: Bundestagsdrucksache 15/4589 vom 21.12.2004

Wer die gesamte Anfrage und die Antworten der Bundesregierung lesen möchte, kann sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter der Ordnungsnummer 15/4589 als pdf-Datei herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.02.2005