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Mehr Qualität im Weiterbildungssektor

Im arbeitsmarktpolitisch bedeutsamen Bereich der beruflichen Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde ein wichtiger Systemwechsel vollzogen: Die Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihr Lehrgangsangebot wird seit Ende November nicht mehr durch die Agenturen für Arbeit, sondern durch private Zertifizierungsagenturen geprüft. Die Bundesagentur für Arbeit hat inzwischen 20 solcher Zertifizierungsagenturen für den SGB III-Weiterbildungsbereich zugelassen. Damit steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Zertifizierungsagenturen für die Qualitätsprüfung von Bildungsträgern und Weiterbildungslehrgängen zur Verfügung. Die Arbeitsagenturen werden damit von bisherigen Verwaltungsaufgaben in diesem Bereich entlastet.

Das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bestimmt, dass Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung (Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Übernahme der Weiterbildungskosten) von den Agenturen für Arbeit oder den Job-Centern nur dann erbracht werden können, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen (§§ 84, 85 SGB III). Entsprechende Prüfungen und Zulassungen wurden bisher überwiegend noch von den Agenturen für Arbeit vorgenommen, da die Übergangsregelung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) einen schrittweisen Übergang dieser Aufgaben auf private Zertifizierungsagenturen bis Ende 2005 vorsieht. Damit sollte sichergestellt werden, dass sich Weiterbildungsanbieter und Zertifizierer in angemessener Zeit auf das neue Verfahren einstellen können.

Im Hinblick auf die nunmehr vorhandene Infrastruktur werden diese Aufgaben noch vor Ablauf der Übergangsregelung von unabhängigen, privaten Zertifizierungsagenturen übernommen, die bei erfolgreicher Prüfung der Weiterbildungsanbieter und des Lehrgangsangebots – einschließlich eines Vor-Ort-Audits - ein Zertifikat vergeben. Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung –Weiterbildung (AZWV) regelt die Einzelheiten hierzu und konkretisiert insbesondere die qualitätsrelevanten Anforderungen an Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot. Hierzu gehört insbesondere auch ein wirksames und jährlich zu überprüfendes Qualitätsmanagementsystem bei den Weiterbildungsanbietern. Prüfungen und Zertifizierungen können nur von solchen Zertifizierungsagenturen vorgenommen werden, deren Fachkunde und Unabhängigkeit zuvor von einer bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg angesiedelten Anerkennungsstelle geprüft und bestätigt wurde. Die Weiterbildungsanbieter haben die Möglichkeit, sich unter den zugelassenen Zertifizierungsagenturen nach ihrer Wahl frei zu entscheiden. Weiterbildungsteilnehmer können den von ihrer Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutschein nur bei solchen zugelassenen Weiterbildungsanbietern einlösen.

Für Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ist das neue Verfahren ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer stärker qualitätsorientierten Weiterbildung: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland erwarten zu Recht eine arbeitsmarktnahe, qualitativ hochwertige Weiterbildung. Auch aus finanziellen und bildungspolitischen Gründen können wir uns Qualitätsmängel im Weiterbildungsbereich nicht leisten“. Er erwartet, dass die Zertifizierungsagenturen und die Weiterbildungsanbieter auch im Zuge eines schärfer gewordenen Wettbewerbs ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung gerecht werden.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 6.12.2005

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006