Berufliche Weiterbildung

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Tarifvertrag zur Qualifizierung in der Metallindustrie

Weiterbildung – Schlüssel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Sicherung der Arbeitsplätze

In der Präambel stellen die Vertragspartner fest: Die Frage der Qualifizierung und des lebenslangen Lernens ist ein Schlüssel für die Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe, der Sicherung der Arbeitsplätze und der Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten im Betrieb. Der Vertrag verstärkt damit den Stellenwert der Weiterbildung in den Betrieben, zum Vorteil von beiden Seiten.

Das individuelle Qualifizierungsgespräch – Kernstück des Vertrages.

Im Zentrum des Vertrags steht das Qualifizierungsgespräch. Einmal jährlich sollen die Betriebsparteien regelmäßige oder Anlass bezogene Gespräche der Beschäftigten mit dem Arbeitgeber führen. In diesen Gesprächen wird der individuelle Qualifizierungsbedarf des Beschäftigten erörtert. Wird eine Qualifizierung als notwendig erachtet, ist dem Beschäftigten die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Weiterbildung zu gewähren. Ein individueller Anspruch auf Weiterbildung in Form von bestimmten Zeitkontingenten oder in Form von Zeitintervallen, ähnlich den Bildungsurlaubsgesetzen, besteht jedoch nicht.

Der Beschäftigte ist verpflichtet, sowohl an den Qualifizierungsgesprächen wie an der als notwendig festgestellten Weiterbildung teilzunehmen.

Kosten der Qualifizierung

Ist der Grund der Qualifizierung durch Änderungen im Betriebsablauf zu finden, trägt der Arbeitgeber die Kosten der Qualifizierung und die Kosten für die Arbeitszeit des Beschäftigten. Handelt es sich um Aufstiegsqualifizierungen, so trägt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung, während sich Arbeitgeber und Beschäftigter die Kosten der Arbeitszeit teilen.

Betriebsrat und Konfliktregelung

Der Betriebsrat ist im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte nach § 92 Betriebsverfassungsgesetz (Personalplanung) an der Beratung des künftigen Qualifizierungsbedarf beteiligt. Er ist jährlich über die vom Arbeitgeber umgesetzten Weiterbildungsmaßnahmen zu unterrichten.

Kommt es über die Frage, ob eine Qualifizierung notwendig ist, zu keiner Einigung, so haben zunächst Betriebsrat und Arbeitgeber in einer paritätischen Kommission nach einer Einigung zu suchen. Gelingt dies nicht, so muss die tarifliche Einigungsstelle eine Einigung herbeiführen.

Erfahrungen mit dem Qualifizierungstarifvertrag in Baden Württemberg

Das Forschungsinstitut für Arbeit, Technik und Kultur (FATK) an der Universität Tübingen hat die Umsetzung des Tarifvertrages im Auftrag des Bundesbildungsministeriums wissenschaftlich begleitet. Das Institut kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, das es in 35% bis 40% der Betriebe zu Veränderungen kleinerer bis mittlerer Art kam. Bestehende Prozesse wurden überprüft und optimiert. In etwa 10% bis 15% der Betriebe wirkte der Tarifvertrag als Initialzündung, markierte einen Startpunkt oder Neuanfang. Der Tarifvertrag war erfolgreich.

Über die Ergebnisse der Untersuchung können sie zahlreiche Artikel auf der Homepage des FATK als pdf-Dateien herunterladen.

Quelle: Eigenbericht Netzwerk Weiterbildung

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.05.2006