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Erste Hürde geschafft

Ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft im BBB vereinbaren Branchentarifvertrag



Die erste Hürde hin zu allgemeinverbindlichen Mindestarbeitsbedingungen im Weiterbildungsbereich ist geschafft. Die Tarifvertragsparteien – ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft im Bundesverband beruflicher Bildung – haben sich auf tarifliche Arbeitsbedingungen verständigt. Diese sollen allerdings erst in Kraft treten, wenn die Allgemeinverbindlichkeit durchgesetzt ist. Hierzu wollen sich die Tarifvertragsparteien um eine Allgemeinverbindlicherklärung über das vereinfachte Verfahren entsprechend dem Entsendegesetz bemühen.

Danach ist eine Allgemeinverbindlicherklärung durch Ministererlass möglich. Petra Gerstenkorn
und Ilse Schaad, die Verhandlungsführerinnen der beiden Gewerkschaften, dazu: „Wir werden nun an die von den Politikern gemachten Zusagen erinnern.“ Entsprechend der Vorgaben des Entsendegesetzes regelt der Tarifvertrag die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und die Einstiegsgehälter. Bei der Arbeitszeit haben sich die Tarifvertragsparteien auf 39-Wochen-Stunden verständigt. Der Urlaubsanspruch wurde mit 30 Arbeitstagen festgeschrieben. Die Einstiegsgehälter betragen:

Für Mitarbeiter/innen in der Verwaltung:
  • 1.809,33 € (Westdeutschland einschließlich Berlin)
  • 1.610,84 € (Ostdeutschland)

Mitarbeiter/innen in der Verwaltung sind mit Sachbearbeitungsaufgaben betraut, die in der Regel einen kaufmännischen Berufsabschluss erfordern.

Für pädagogische Mitarbeiter/innen:
  • 2.076,06 € (Westdeutschland einschließlich Berlin)
  • 1.847,69 € (Ostdeutschland)

Pädagogische Mitarbeiter/innen sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmer/innen betraut.

Es ist nicht unmittelbar gelungen, eine verbindliche Perspektive für die Angleichung der Ostgehälter an die Westvergütungen zu verabreden. Diese offene Frage muss in Verhandlungen über einen Entgelt-Tarifvertrag geregelt werden.

Durchsetzen konnte sich die Gewerkschaftsseite mit umfassenden Regelungen zum Bestandsschutz bestehender Arbeitsbedingungen. Schwierige Verhandlungen gab es zu den Übergangsregelungen für Beschäftigte in Maßnahmen, die mit niedrigeren Gehältern kalkuliert waren und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages noch laufen. Hier hat die Gewerkschaftsseite zugestanden, dass die niedrigeren Gehälter übergangsweise weitergezahlt werden können.

In den Verhandlungen wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30. März 2007 vereinbart. Nun werden sich die innergewerkschaftlich zuständigen Gremien mit dem Tarifergebnis befassen. Dann geht die Arbeit weiter: Dann muss die Anerkennung als allgemeinverbindlicher Branchen-Tarifvertrag erreicht werden!


Quelle: Tarif Info Nr.2/2007 Branchentarifvertrag.

Sie können dies Tarifinfo hier auch als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.03.2007