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Sozialversicherungspflicht für selbständige Dozenten

Lehrer im Sinne des Gesetzes ist jeder, der Wissen, Können oder Fertigkeiten vermittelt und diese Dienste selbständig anbietet. Das ist der Weiterbildungsdozent bei der IHK genauso wie der Aerobic-Trainer im Fitnessstudio, der Nachhilfelehrer bei der Schülerhilfe oder der Fußballtrainer im Sportverein. Wer publizistisch oder beratend tätig ist, zählt nicht zu den Betroffenen.

Die Versicherungspflicht entfällt bei einer geringfügigen Beschäftigung. Geringfügig beschäftigt ist, wer bis zu 400 Euro im Monat (mit dem Übungsleiterfreibetrag 575 Euro) im Monat verdient oder die Tätigkeit an höchstens 50 Tagen im Jahr ausübt. Er darf in diesem Fall die Tätigkeit nicht „berufsmäßig“ ausüben. Bei den 50 Arbeitstagen müssen neben der Unterrichtszeit Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigt werden. Der Begriff der „Berufsmäßigkeit“ ist nicht eindeutig definiert und hängt vom Einzelfall ab.

Wer diese Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen kann, muss die vollen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Diese Regelung trifft auch Studenten/innen und Rentner/innen, die keine Altersrente nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beziehen (z. b. Hinterbliebenenrenten).

Wer hauptberuflich Selbständiger ist und damit als Honorarkraft rentenversicherungspflichtig ist, ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen auch verpflichtet, sich in einer Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern. Zwar hat er hier die freie Wahl der Kasse (er kann sich auch privat versichern), aber das kann so oder so teuer werden. Bei einer privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge üblicherweise mit dem Alter und besonders bei chronischen Krankheiten stark an. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag an eine Mindestbegrenzungsgrenze gekoppelt, die auch gilt, wenn er weniger verdient. So werden gegenwärtig mindestens ca. 300 Euro im Monat fällig.

Erwin Denzler hat einen sehr detaillierten, mit vielen praktischen Fallbeispielen besonders verständlich wirkenden Ratgeber verfasst. Wer kennt sich schon in der juristischen Fachliteratur aus, wenn es um die Frage der „Hauptberuflichkeit“ geht. Welche Stolperfallen können mich aus der „geringfügigen“ Tätigkeit in die Hauptberuflichkeit bringen? Welche Folgen hat das für die Versicherungspflicht und mein Einkommen? Auf welche Besonderheiten habe ich als Student/in und Rentner/in zu achten, um meine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu behalten? Auf diese Fragen gibt der Ratgeber fundierte Antworten.

Der Ratgeber kann bei Erwin Denzler auf seiner Homepage zum Preis von 10 Euro bestellt werden.


Peter Schulz-Oberschelp


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.12.2007