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BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Annahme von neuen Musterprüfungsordnungen für den Fortbildungsbereich

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 27. Juni 2008 in Bonn einstimmig eine Empfehlung zur Annahme von neuen Musterprüfungsordnungen für den Fortbildungsbereich verabschiedet. Die Empfehlung gilt sowohl für den Bereich des Berufsbildungsgesetzes (§ 56 in Verbindung mit § 47 BBiG) als auch für den Bereich der Handwerksordnung (§ 42 in Verbindung mit § 38 HwO).

Die Musterprüfungsordnungen sollen den Prüfungsausschüssen, die von den zuständigen Stellen beziehungsweise Handwerkskammern eingerichtet werden, als Richtschnur dienen. Ziel dieser Handlungsanleitungen ist es - ebenso wie bei den Abschluss- und Gesellenprüfungen - auch im Fortbildungsbereich bundesweit vergleichbare Prüfungsordnungen und dadurch eine möglichst gleiche Behandlung aller Prüflinge zu ge-währleisten. Einheitliche Regelungen sollen zum Beispiel gelten für die Zulassung, die Bewertung, die Prüfungszeugnisse oder bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung. Bereits im März 2007 hatte der Hauptausschuss des BIBB entsprechende Musterprüfungs-ordnungen für die Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfungen beschlossen.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.


Die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zu Musterprüfungsordnungen für den Fortbildungsbereich im Wortlaut:


Empfehlung zur Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß Â§ 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1

Berufsbildungsgesetz Empfehlung zur Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß Â§ 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung


Quelle: Pressemitteilung des BIBB vom 2. 7. 2008

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.07.2008