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Vorbehaltserklärung gegen "PC-Gebühr"

Die jüngsten Urteile zum PC in Kanzleiräumen und dem Arbeits-PC in der Wohnung haben die Hitliste der mediafon-Anfragen verändert. Zu den beliebteren gehört zur Zeit: "Was kann oder muss ich tun, wenn ich die PC-Gebühr nicht zahlen will?" - Da sich beide Urteile als Grund für eine "Zahlung unter Vorbehalt" anbieten, gibt es bereits entsprechende Musterschreiben im Netz. Klar ist: Nur wer als Betroffener aktiv wird und selbst ein Schreiben verfasst oder einen Prozess eingeht, hat die Chance, die Gebühren von jährlich gut 65 Euro erstattet zu bekommen.

Das Prinzip der Zahlung unter Vorbehalt: Eine akute Auseinandersetzung wird vermieden, indem die geforderten Gelder bezahlt werden. Gleichzeitig wird ausdrücklich erklärt, dass die Berechtigung der Forderung bestritten wird. Nur das eröffnet - neben einem Prozess - die Chance, das Geld auch rückwirkend wieder zu bekommen. Das Instrument Vorbehalt hat in der Folge der aktuellen Urteile auch Eingang in einige Musterbriefe an die GEZ gefunden. Aus all diesen Briefen lässt sich schnell ein individuelles Schreiben an die GEZ basteln - allerdings muss es auch auf die eigene Situation passen, da es gegebenenfalls zur Grundlage in einem eigenen Prozess werden wird. Geeignet für den Fall "Arbeits-PC in der Wohnung" ist der Musterbrief von akademie.de, bei dem der zweite Absatz verzichtbar ist. Umrahmt ist der Brief durch verständliche Erläuterungen zum Vorgehen.

Generell gilt für das Instrument "Zahlungen unter Vorbehalt", dass es von den Gerichten nur unter bestimmten Voraussetzungen als Grundlage von Rückforderungen anerkannt wird. Eine gewisse formale Sorgfalt beim eigenen Schreiben ist also angebracht. Zur wichtigsten Voraussetzungen gehört, dass dem Empfänger mitgeteilt wird, warum die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Ein Verweis auf aktuelle rechtliche Auseinandersetzungen und zu erwartende Urteile sollte nicht fehlen, weil ein Vorbehalt nicht zur Verschleppung gedacht ist. Erwartet wird, dass das Schreiben dazu dient, den Sachverhalt bald zu klären. Eine ausstehendes Urteil ist jedoch ein ausreichender Grund für eine längere Frist. In ein eigenes Schreiben an die GEZ gehören also:´
  • Die Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt.
  • Ein möglichst individueller Grund für die Ankündigung.
  • Der Verweis auf aktuelle Gerichtsverfahren und - soweit sie zum eigenen Fall passen - die ergangenen Urteile.
Ein Zahlungsvorbehalt bedeutet übrigens nicht, dass das Geld im Fall des Falles automatisch rückerstattet werden muss. Es muss beim Vorliegen vergleichbarer Urteile erst noch eingefordert und im (sehr unwahrscheinlichen) Fall, dass sich die GEZ dann weigert, vor Gericht erstritten werden.


Quelle: mediafon, 31.07.2008

Wer weitere Informationen und den Musterbrief benötigt, finden weitere Quellenverweise auf der Homepage von mediafon.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.08.2008