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Neue ESF-Sozialpartner-Richtlinie stärkt der beruflichen Weiterbildung den Rücken

Mit 140 Millionen Euro fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Europäische Sozialfonds (ESF) in den nächsten Jahren die Weiterbildung von Beschäftigten. Ziel der neuen Sozialpartnerrichtlinie ist es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen.

Unternehmen und Beschäftigte stehen vor der stetigen Herausforderung, berufliche Fähigkeiten beständig an die sich wandelnden Anforderungen anzupassen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, schnelleren technologischen Veränderungsprozessen und einer zunehmenden Internationalisierung trägt die kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen zur Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaften und der Innovationsfähigkeit der Unternehmen entscheidend bei.

In den letzten Jahren sind zwar bereits eine Vielzahl innovativer Konzepte zur Umsetzung einer neuen betrieblichen Lernkultur entwickelt und erprobt worden. Es besteht allerdings ein großer Konsens unter den Sozialpartnern, dass es weiterer Initiativen und Impulse bedarf, die bisherigen Anstrengungen zu verstärken. Mit der ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) werden diese Bemühungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen unterstützt.

Die Umsetzung des Programms wird organisatorisch und inhaltlich durch eine Regiestelle begleitet. Die Regiestelle, die vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH gemeinsam mit dem DGB Bildungswerk e.V. getragen wird, arbeitet im Auftrag einer Steuerungsgruppe, die besetzt ist mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbunds.


Teilnahme am Programm und Zielgruppen

Voraussetzung für eine Förderung ist die Existenz einer regionalen oder branchenbezogenen Vereinbarung von Sozialpartnern zur Weiterbildung, in der die jeweiligen prioritären Ziele, Handlungsschwerpunkte und Qualifikationsbedarfe konkret benannt werden. Die Vereinbarung kann auch mit der Absicht abgeschlossen werden, gezielt im Rahmen des Sozialpartnerprogramms aktiv zu werden.

Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen oder der o. g. Vereinbarungen sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder einer der o. g. Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen.


Folgende Maßnahmen können - auch in Kombination - gefördert werden:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung, z. B. Stärkung der Beratungsstrukturen
  • Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf

  • Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis

  • Kooperation in der Weiterbildung

  • Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs

2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb

Zu diesen zählen alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung dienen.

Schritt für Schritt zur Förderung

Für die gesamte Förderperiode (2007-2013) stehen ESF- und Bundesmittel in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Auswahlrunden (alle drei Monate), die als zweistufiger Prozess konzipiert sind. Interessenbekundungen an der Gewährung einer Zuwendung können bei der Regiestelle eingereicht werden.

Antragstellung und Beratung

Die Regiestelle prüft die Interessenbekundungen inhaltlich und berät die potenziellen Zuwendungsempfänger über die Modalitäten der Projektförderung.

Bewertung der Vorhaben

Die Steuerungsgruppe bewertet die durch die Regiestelle befürworteten Vorhaben. Votiert sie positiv, so erfolgt die weitere Abwicklung über die Bewilligungsstelle.

Bewilligung der Zuwendung

Die Bewilligungsstelle - das Bundesverwaltungsamt - entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen über die Gewährung einer Zuwendung.

Zeitplan

Für die erste Auswahlrunde können Interessenbekundungen ab 15. Juni 2009 bei der Regiestelle eingereicht werden. Vorliegen müssen sie bis spätestens 15. August, da die Steuerungsgruppe Ende August 2009 erstmals votiert. Das zweite Voting der Steuerungsgruppe ist auf Ende November 2009 terminiert.


Quelle: Nachricht auf WAP-von Klaus Heimann


Sie können den Flyer zur
Sozialpartnerrichtlinie
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten

hier als pdf-Datei herunterladen


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Betriebliche Weiterbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.06.2009