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Mit dem Mindestlohn Dumpinglöhne verhindern und die Qualität der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II und SGB III sichern

Noch kein grünes Licht für den Mindestlohn in der Weiterbildung

Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen:
In 2010 stehen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch nennenswerte Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Wie lange noch?
Ab 2011 fordert die FDP massive Einschnitte, um die Steuersenkungspläne gegen zu finanzieren. So sieht Birgit Homburger, Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, „beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit oder auch im Etat des Familienministeriums“ große Einsparpotentiale, um die geplanten Steuersenkungen in 2011 durchzusetzen.

Wie sieht es die BA?
Der Vorstandsvorsitzende der BA, Weise, sieht den Beitragssatz ab 2011 „näher bei 2,8 Prozent liegen als bei 4,5 Prozent“. Mit einem solch niedrigen Beitragssatz wären die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und insbesondere die Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen nur noch mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss zum Haushalt der BA möglich.

Was bedeutet das?
Der Druck auf die Preise und damit auf die Löhne wird angesichts der Haushaltslage der Bundesagentur in 2011 wieder deutlich zunehmen. Deshalb ist zu befürchten, dass Betriebe, die sich dem Unterbietungswettbewerb verschrieben haben, das Lohngefüge der gesamten Branche weiter massiv unter Druck setzen. Denn nach wie vor werden gerade von diesen Betrieben Gehälter für Vollzeitbeschäftigte zwischen 1.500 und 1.900 Euro brutto bezahlt.

Ziel der Tarifparteien:
Deshalb wollen ver.di als auch die seriösen Arbeitgeber, dass endlich eine Haltelinie nach unten eingezogen wird. Das geht nur mit einem allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn-Tarifvertrag. Damit hätte die Bundesagentur eine Handhabe, den Mindestlohn als Vergabekriterium festzuschreiben.

Tarifvertrag liegt längst vor!
Der zwischen ver.di, GEW und der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Weiterbildung (BBB) ausgehandelte Mindestlohn-Tarifvertrag vom 12.05.2009 ist der erste Branchentarifvertrag Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Tarifvertrag eine besondere Bedeutung zu, in der Weiterbildungsbranche tarifvertragliche Mindeststandards zu etablieren, die allgemeinverbindlich erklärt werden müssen.
(siehe hierzu auch: Fachbereichsinformationen - Endlich ist der Mindestlohn in Sicht, Juni 2009)

AVE-Erklärung steht aus!
Seit fast einem Jahr ist die Branche mit Zustimmung der CDU in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) aufgenommen. Damit war die erste Hürde genommen - aber noch immer steht die Allgemeinverbindlichkeit aus. Im Tarifausschuss nach AEntG mit je drei Vertretern von Gewerk-schaften und Arbeitgebern stimmten die drei Arbeitgebervertreter gegen den Antrag. Im AEntG steht dazu:
„Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung erlassen werden“.

Entscheidung liegt seither bei der Bundesregierung!
Die Kanzlerin machte nach dem Antritt der neuen Bundesregierung deutlich, dass ihre Kompromissbereitschaft gegenüber dem Koalitionspartner FDP Grenzen habe: „An den Mindestlohn-planen nehme ich nichts zurück.“, so Merkel.
Im mit heißer Nadel gestrickten Koalitionsvertrag ist unter 3.1 Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn Folgendes nachzulesen:

„CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab. Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemein-sam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss.“

Damit hat die neue Bundesregierung die Erstreckung unseres Mindestlohn-TV erschwert. Und dennoch steht die Bundeskanzlerin im Wort.

Umfragen zufolge ist eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung (über 70%) für Mindestlöhne!

Weiter für den Mindestlohn in der Weiterbildung - jetzt Mitglied werden, sich engagieren, eintreten für die eigenen Interessen!


Quelle: Information des Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di, Februar 2010


Das Flugblatt kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Das Flugblatt ist auch zur Information der Beschäftigten in der Weiterbildung gedacht, bitte weitergeben und im Betrieb verteilen!


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.02.2010