Allgemeine und politische Weiterbildung

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Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen

Vorbemerkung der Fragesteller

Die für das Jahr 2010 im Bundeshaushalt für Integrationskurse vorgesehenen 218 Mio. Euro reichen angesichts erheblich gestiegener Ausgaben im Jahr 2009 (etwa 205 Mio. Euro) nicht aus, um die unzureichenden Honorare für Lehrkräfte wirksam anheben zu können. Eine Erhöhung der Kostenpauschale für Sprachkursträger von derzeit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde auf 3 Euro, die erforderlich wäre, um ein Mindesthonorar in Höhe von wenigstens 25 Euro pro Stunde durchsetzen zu können (wie von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Dozenten Initiative Berlin gefordert), würde nach Angaben der Bundesregierung etwa 43 Mio. Euro jährlich kosten. Einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Erhöhung der Mittel für Integrationskurse lehnte eine Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und FDP jedoch ab.

Derzeit muss die Arbeit der Sprachförderung von hoch qualifizierten Lehrkräften häufig auf Hartz-IV-Niveau geleistet werden. Der durchschnittliche Lohn für fest angestellte Honorarkräfte beträgt derzeit nur knapp 18 Euro pro Unterrichtsstunde und enthält keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Rente, kein Urlaubs-, Kranken- oder Weihnachtsgeld.43 Sprachkursträger zahlten 2009 nach eigenen Angaben sogar weniger als 15 Euro, was lediglich zu einer verkürzten Zulassungsdauer und zusätzlichen Qualitätskontrolle durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt.

Die schlechte Bezahlung und damit verbundene Demotivierung der Lehrkräfte ist ein Grund dafür, warum nicht einmal jeder zweite Kursabsolvent/jede zweite Kursabsolventin (48,9 Prozent) im Zeitraum 1.Januar 2005 bis 30.Juni 2009 das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichen konnte. Selbst die Bundesregierung räumt inzwischen ein, dass ein „qualitativer (…) Zusammenhang zwischen Vergütung“ der Lehrkräfte und „Kursqualität“ besteht (vgl. Sachinformation vom 21.Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus).

Zum 1.Juli 2007 wurde die Trägerpauschale um 30 Cent erhöht, jedoch erfolgte „die Weitergabe des Erhöhungsbetrages durch die Kursträger an die Lehrkräfte (…) nicht im erwarteten Umfang“ (Sachinformation des Bundesministeriums des Innern vom 26.November 2009 an den Abgeordneten Roland Claus, Frage 7g).Dies ist auch nicht verwunderlich: Den Kursträgern steht heute rein rechnerisch sogar weniger Geld zur Verfügung als vor der Erhöhung der Pauschale, denn in diesem Zeitraum ist die durchschnittliche Kursgröße von 16,7 Personen auf jetzt 14,5 Personen gesunken. Damit erhält ein Kursträger derzeit durchschnittlich 34 Euro pro Kurs und Unterrichtsstunde, während es Anfang 2007 noch 34,24 Euro waren. Dieser Befund ist umso dramatischer, als nach dem vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Ramboll-Gutachten von Ende 2006 nur 20 Prozent der Träger angaben, mit der damaligen Pauschale kostendeckend entsprechend ihrer Qualitätsstandards arbeiten zu können. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das „gegenwärtige Finanzierungssystem“ einen Anreiz zur „Reduktion der Lehrgehälter“ biete (S. 133).

Die Bundesregierung ist mit Verweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ nicht dazu bereit, Auflagen zur Höhe der Vergütung im Rahmen der Trägerzulassung zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5 b).

Wie eine Erhöhung der Honorare dann aber erreicht werden soll, ist völlig unklar. Es kommt hinzu, dass der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière am 9.Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zwar erklärte, dass die Bezahlung der Lehrkräfte „niedrig“ sei und nach Wegen einer Erhöhung der Honorare gesucht werde. In einem Berichterstattergespräch zum Bundeshaushalt am 22.Februar 2010 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE jedoch explizit, dass die Mittelerhöhung bei Integrationskursen nicht für eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte vorgesehen sei, denn bereits mit der jetzigen Pauschale bekomme man angeblich gute Angebote in zufriedenstellender Qualität.

Unterdessen wurde ein Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom 15.März 2010 bekannt, das unter anderem Mittelkürzungen und eine Erhöhung der Kursgröße bei Alphabetisierungskursen und eine Beschränkung der Möglichkeit einer Wiederholung des Aufbausprachkurses vorsieht.


Frage 3. Wie viele der Personen, die 2009 einen Integrationskurs beendet haben, haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und jeweils absolute und relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die Prüfungsteilnehmenden – machen und nach „Neu- und Altzuwanderer/Deutsche“ und „verpflichtet/freiwillig“ differenzieren), und wie sind die entsprechenden Werte für den Gesamtzeitraum von 1. Januar 2005 bis heute?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 haben 70 968 Personen einen Integrationskurs beendet.

104 387 Personen haben an einer Sprachprüfung teilgenommen (In der Summe der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die jedoch nur einmal als Integrationskursabsolvent erfasst worden sind).

73 138 Prüfungsteilnehmer haben die Prüfung bestanden; davon 47 154 mit dem Sprachniveau B1 und 25 984 mit dem Sprachniveau A2.

Entsprechende Werte für den Gesamtzeitraum seit dem 1.Januar 2005 sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.

Eine Auswertung nach Herkunftsländen und Statusgruppen erfolgt nicht.


Frage 4. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach erfolgreicher Beendigung des Integrationskurses (das entsprechende Sprachzertifikat und eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs liegen vor) den Betroffenen eine Originalbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ausgestellt und zugesandt hat, in wie viel Prozent aller Fälle liegt die Bearbeitungsdauer über drei Monaten, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

Antwort der Bundesregierung

Teilnehmer an der Sprachprüfung erhalten das Sprachzertifikat binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Rund 70 Prozent der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wurden nach Ablauf von drei Monaten ausgestellt. Der Durchschnitt liegt bei fünf Monaten. Auf Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann eine kurzfristige Ausstellung erfolgen.


Frage 5. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße (bitte soweit möglich auch nach verschiedenen Kursarten differenzieren)?

Antwort der Bundesregierung

Die tatsächliche durchschnittliche Teilnehmerzahl eines allgemeinen Integrationskurses sank mit Erhöhung des Stundensatzes von 2,05 Euro auf 2,35 Euro pro Teilnehmer im Jahr 2007 von 16,7 Teilnehmer auf durchschnittlich 14 bis 15 Teilnehmer. Diese Entwicklung wurde auch unterstützt durch die Senkung der Höchstteilnehmerzahl von 25 auf 20 Teilnehmer mit der neuen Integrationskursverordnung zum 5.Dezember 2007.Differenzierungen der aktuellen durchschnittlichen Kursgröße nach der Kursart sind in der Integrationsgeschäftsdatei nicht vorgesehen.


Frage 6. Wie hoch war das durch Sprachstandsmessungen erfasste Sprachniveau der Teilnehmenden vor Beginn der Sprachkurse im Jahr 2009 (bzw.2008, soweit möglich nach unterschiedlichen Teilnehmergruppen differenzieren), und zu welchen Konsequenzen führten die Sprachstandsmessungen (in wie vielen Fällen konnten wie viele Sprachmodule übersprungen oder Intensivkurse vermittelt werden)?

Antwort der Bundesregierung

Eine Kompetenzfeststellung unter expliziter Zuordnung zu den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erfolgt vor Beginn der Sprachkurse im Rahmen der Einstufung nicht.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden insgesamt ca.66 Prozent aller Teilnehmer am Einstufungstest in das 1.Modul des Integrationskurses eingestuft, sowie ca.1 1 Prozent in Modul 2, ca. 8 Prozent in Modul 3, ca. 7 Prozent in Modul 4, ca.4 Prozent in Modul 5, ca.2 Prozent in Modul 6.Eine Einstufung in die Module 7 bis 9 erfolgte jeweils für unter 1 Prozent der Teilnehmer.0,7 Prozent der Teilnehmer am Einstufungstest wurde ausschließlich die Orientierungskursteilnahme empfohlen.0,4 Prozent der Teilnehmer wurden in einen Intensivkurs vermittelt. Eine weitere Differenzierung nach Teilnehmergruppen ist nicht möglich.


Frage 7. Verfügten diejenigen Prüfungsteilnehmenden, die ab dem 1. Juli 2009 im skalierten Abschlusstest nicht das Niveau A2 erreichten, nach Einschätzung der Träger bzw. des BAMF wenigstens über das Niveau A1, bzw. welche Angaben lassen sich zu deren Sprachkenntnissen nach 600 Stunden Unterricht und zu den Gründen für das Nichterreichen des Niveaus A2 machen?

Antwort der Bundesregierung

Der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) erhebt Sprachkompetenzen auf den Niveaustufen A2 und B1.Aussagen über das Erreichen oder Nichterreichen der Stufe A1 können daher nicht getroffen werden. Eine Auswertung nach Teilergebnissen in der Sprachprüfung erfolgt derzeit nicht. Es wird auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1112) hingewiesen.


Frage 8. Hält die Bundesregierung das Sprachniveau B1 im Regelfall für ausreichend für berufliche Bewerbungen bzw. für das Berufsleben (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Das Sprachniveau B1 ist als „erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung“ definiert, d.h. eine Person, die eine Sprache auf diesem Niveau beherrscht, ist in der Lage, alle für sie relevanten Alltagssituationen ohne die Hilfe Dritter sprachlich zu bewältigen. Die Behandlung der Themen „Arbeit und Beruf“ innerhalb des Integrationskurses bietet zusätzlich eine erste Orientierung in Richtung Arbeitsmarkt. Insofern wird auf das „Rahmencurriculum für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache“ verwiesen. Der Integrationskurs ist ein allgemeines Grundangebot, auf den weiterführende Sprachangebote aufbauen können, um den spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten Rechnung tragen zu können.


Frage 9. Was bedeutet es konkret, dass die für Integrationskurse im Jahr 2010 zusätzlich vorgesehenen 44 Mio. Euro aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ stammen, und für welchen Zeitraum werden diese zusätzlichen Gelder zur Verfügung stehen (handelt es sich um eine dauerhafte oder eine zeitlich befristete Erhöhung)?

Antwort der Bundesregierung

Der Bildungsfonds für die Finanzierung bildungssprachlicher Maßnahmen steht in einem engen Zusammenhang mit der Durchführung der Integrationskurse. Zur Sicherstellung des unvermindert hohen Bedarfs bei der Inanspruchnahme von Integrationskursen sind als Teil der im Koalitionsvertrag beschlossenen Sofortmaßnahmen zunächst für das Jahr 2010 aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ 44 Mio. Euro on top für die Integrationskurse bereitgestellt worden.


Frage 10. Welche aktuellen Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare
gibt es, wie viele Träger zahlen derzeit unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit,
wie viele zahlen zwischen 15 und 16 Euro, wie viele Träger zahlten in
der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem
BAMF angegeben, und wie viele konkrete Prüfungen diesbezüglich in
welcher Weise gab es 2009?

Antwort der Bundesregierung

Zum Zeitpunkt einer im Frühjahr 2009 vom BAMF durchgeführten Abfrage waren 1 490 Kursträger zugelassen. Hiervon beantworteten 1 221 Träger die Anfragen zur Lehrkräftehonorierung. Aus den eingegangenen Antworten ging hervor, dass 44 Kursträger ihren Lehrkräften weniger als 15 Euro pro UE zahlten. Weitere 277 Träger gaben an, eine Vergütung zwischen 15,00 bis 16,00 Euro pro UE zu zahlen. Im Jahr 2009 wurden 2 869 Überprüfungen durchgeführt. Hierbei wurde in 30 Fällen eine Diskrepanz zwischen angegebenem Honorar und tatsächlich gezahltem Honorar festgestellt. Von den genannten 30 Fällen wurde bei 19 einer Beanstandung im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung durch den Träger abgeholfen, indem der Lehrkraft rückwirkend das ursprünglich angegebene Honorar bezahlt wurde. In 10 Fällen läuft das Anhörungsverfahren der betroffenen Kursträger zurzeit noch. In diesen Fällen könnte den Beanstandungen noch abgeholfen werden. In einem Fall wurde der laufende Integrationskurs abgebrochen und die Trägerzulassung widerrufen.


Frage 11. Was haben die Qualitätsüberprüfungen bei Kursträgern erbracht, die ein Honorar unterhalb von 15 Euro zahlen, und wie viele Beanstandungen bzw. Widerrufe der Zulassung gab es infolge festgestellter Qualitätsmängel, die bei einem solchen Honorar selbst nach dem BAMF-Konzept zum „Trägerzulassungsverfahren“ mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sind?

Antwort der Bundesregierung

Die Erwartung, dass die Qualität der Kurse und die Erfolgsquote der Kursteilnehmer bei den Trägern, die unter 15 Euro zahlen, niedriger liegen würde, hat sich bisher nicht bestätigt. Qualitätsmängel wurden nicht festgestellt.


Frage 12. Welchen Anteil machten die Lehrkräftehonorare (wie von den Trägern bei der Zulassung angegeben) an der Gesamtsumme der den Sprachkursträgern im Jahr 2009 (bzw.2008) ausgezahlten Mittel aus (soweit möglich nach verschiedenen Trägerarten differenzieren, Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)?

Antwort der Bundesregierung

Ein Aussage über den Anteil die Lehrkräftehonorierung an der Gesamtsumme der den Sprachkursträgern ausbezahlten Mittel kann nicht gemacht werden. Die Vergütung für Integrationskurse erfolgt teilnehmerbezogen und nicht kursbezogen. Das BAMF vergütet die Teilnahme an einem Integrationskurs einem Sprachkursträger mit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Teilnahmeberechtigte nach § 9 Absatz 1 der Integrationskursverordnung (IntV) einen Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde zu leisten haben.


Frage 13. Was hat die Auswertung der Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH durch das BAMF und das Bundesministerium des Innern im Detail erbracht, wann, wo, und in welcher Form werden die Ergebnisse der Evaluierung öffentlich gemacht (wenn keine Veröffentlichung beabsichtigt ist, warum nicht?), und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden oder werden hieraus gezogen?

Antwort der Bundesregierung

Auf der Grundlage der Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Ramboll-Management sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Sicherung einer hohen Qualität der Integrationskurse, wie im Trägerrundschreiben vom 15.März 2010 genannt (s. Antwort zu Frage 23) ergriffen worden. Ziel ist es, das Finanzierungssystem der Integrationskurse so weiter zu entwickeln, dass mit den vorgesehenen Mitteln primär sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden. Darüber hinaus werden derzeit Spielräume zur Verbesserung der Vergütung der Lehrkräfte geprüft.

Das Gutachten ist am 15.Januar 2010 veröffentlicht und auf der Internetseite des BAMF (www.bamf.de) eingestellt worden.


Frage 14. Wie ist die Antwort in der Sachinformation des Bundesministeriums des Innern vom 21.Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus, es bestehe „ein enger Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte und dem ökonomischen Erfolg bei der Kursdurchführung auf der Trägerseite“ zu verstehen, bedeutet dies insbesondere, dass eine geringere Bezahlung der Lehrkräfte einen größeren Gewinn für die Kursträger bedeutet, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

Antwort der Bundesregierung

Der Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte und dem ökonomischen Erfolg der Träger ist ein zentrales Ergebnis der Ramboll Untersuchung. Der wirtschaftliche Erfolg hängt stark von der Auslastung der Kurse ab. Der Deckungsbeitrag, der das wirtschaftliche Risiko des Kursträgers abbildet, fällt bei geringeren Ausgaben des Trägers höher aus. Dies betrifft auch die Zahlungen des Trägers an seine Lehrkräfte. Entscheidend ist, dass dabei die Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Dies überprüft das BAMF im Rahmen seiner Vor-Ort-Kontrollen (siehe auch Antwort zu Frage10).


Frage 15. Welche Konsequenz wird aus dem zentralen Ergebnis der Evaluierung durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH gezogen, wonach „eine positive Auswirkung der Erhöhung einer Lehrkräftevergütung auf die Kursqualität erwartet werden“ kann?

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.


Frage 16. Wäre die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung rechtlich zulässig (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Vereinbarung der Honorare für freiberufliche Lehrkräfte in Integrationskursen unterliegt verfassungsrechtlich durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützter Privatautonomie und greift darüber hinaus in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 GG. Diese Rechte sind aber nicht schrankenlos gewährleistet, daher kann im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot aus Artikel 20 Absatz 1 GG, wie auch derzeit praktiziert, gegen “Dumping-Honorare“ vorgegangen werden.


Frage 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung Sprachkursträger vom Markt ausschließen könnte, und wie bewertet sie diese Gefahr, wenn zeitgleich zur Festlegung eines entsprechenden Mindesthonorars die Trägerpauschale erhöht würde?

Antwort der Bundesregierung

Die Festsetzung eines Mindesthonorars könnte dazu führen, dass wirtschaftlich und finanziell schwache Träger nicht mehr in der Lage wären, Integrationskurse durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.


Frage 18. Was haben die vom Bundesminister des Innern angekündigten Prüfungen zu der Frage erbracht, wie die Honorare der Lehrkräfte im Integrationskursbereich angehoben werden könnten (siehe Vorbemerkung), und welches Niveau/welcher Umfang wird dabei gegebenenfalls angestrebt?

Antwort der Bundesregierung

Die Prüfung, wie die Honorare der Lehrkräfte im Integrationskursbereich angehoben werden können, erfolgt derzeit. Siehe auch die Antwort zu Frage 13.


Frage 19. Ist überhaupt beabsichtigt, die Honorare zu erhöhen, und wie sind die widersprüchlichen Erklärungen des Bundesministers des Innern bzw. des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs (siehe Vorbemerkung) diesbezüglich zu erklären?

Antwort der Bundesregierung

Die Ramboll-Untersuchung aus dem Jahre 2009 zeigt auf, dass ein Zusammenhang zwischen der Bereitschaft, Möglichkeit und Qualifikation der Lehrkräfte zur Durchführung eines der heterogenen Teilnehmerschaft angemessenen Unterrichts und der Vergütung und Kursqualität angenommen werden kann. Daher stehen die Aussagen des Herrn Ministers und des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs nicht im Widerspruch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.


Frage 20. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Qualität des Integrationssprachkurssystems, wie bewertet sie es insbesondere, dass weniger als die Hälfte aller bisherigen Kursabsolvierenden das gesetzgeberisch angestrebte Niveau B1 erreichen konnte, und welche Änderungen im Integrationskurssystem sind eventuell geplant?

Antwort der Bundesregierung

Seit Einführung im Jahr 2005 wurde das Integrationskurssystem evaluiert und insbesondere mit Inkrafttreten der Novellierung der Integrationskursverordnung vom 5.Dezember 2007 weiter verbessert. Zuletzt wurden mit der Einführung des bundeseinheitlichen Orientierungskurstests zum 1.Januar 2009 und der skalierten Sprachprüfung DTZ zum 1.Juli 2009 zielgruppenadäquate Testverfahren für Zuwanderinnen und Zuwanderer bereitgestellt. Den Erfolg der Integrationskurse zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen an der Abschlussprüfung und der weitere Anstieg der Zielerreichungsquote B1 im Jahr 2009.Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren gesetzlichen Änderungen des Integrationskurssystems geplant.


Frage 21. Wird die Qualität des Sprachunterrichts in Integrationskursen durch Evaluierungsbögen für Kursteilnehmende in einfacher Sprache bzw. in der jeweiligen Herkunftssprache der Betroffenen überprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

In den Integrationskursen erfolgt keine regelmäßige Verteilung von Evaluierungsbögen an die Kursteilnehmenden. Allerdings wird im Rahmen des Forschungsprojektes „Integrationspanel“ des BAMF im Rahmen einer Längsschnittstudie die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Integrationskurse umfassend und repräsentativ untersucht. Dabei füllten die Teilnehmenden zu Kursbeginn und Kursende sowie ein Jahr nach Kursende einen auch in die 14 häufigsten Herkunftssprachen übersetzten Fragebogen aus. Erste Ergebnisse liegen bereits vor (Das Integrationspanel: Ergebnisse zur Integration von Teilnehmern zu Beginn ihres Integrationskurses; Working Paper 19; Rother, Nina; und Das Integrationspanel: Entwicklung von alltagsrelevanten Sprachfertigkeiten und Sprachkompetenzen der Integrationskursteilnehmer während des Kurses; Working Paper 23).Die Studie zeigt, dass die Teilnehmenden an Integrationskursen ihre Deutschkenntnisse im Kursverlauf stark verbessern. Die Kursteilnehmenden beurteilen den Kurs und seinen Nutzen sowohl zu Kursbeginn, zu Kursende als auch ein Jahr nach Kursende als sehr positiv. Auch die Lerngeschwindigkeit wird von der Mehrheit der Teilnehmenden (ca.70 Prozent) sowohl zu Kursbeginn als auch -ende als genau richtig beurteilt. Lediglich knapp 1 Prozent der Teilnehmenden gab an, dass der Kurs für sie keinen Nutzen gehabt hätte. Besonders häufig wurde angegeben, dass der Kurs hilft, besser mit der deutschen Sprache (62 Prozent am Kursende und 75 Prozent ein Jahr nach Kursende) und im Alltag (55 Prozent am Kursende und 71 Prozent ein Jahr nach Kursende) zu Recht zu kommen.


Frage 22. Was sind die ersten konkreten Erfahrungen und Bewertungen bezüglich der Berufsintegrationskurse?

Antwort der Bundesregierung

Die ersten Erfahrungen und Bewertungen der aus ESF-Mittel finanzierten berufsbezogenen Sprachförderungen, die Anfang 2009 starteten, sind positiv. Das Pädagogische Rahmenkonzept, welches vom BAMF gemeinsam mit Fach- und Expertenkommissionen erarbeitet wurde, setzt hohe Qualitätsstandards und belässt den Kursträgern gleichzeitig einen weiten Umsetzungsspielraum. Damit besteht die Möglichkeit, den Teilnehmern passgenaue Maßnahmen und eine individuell zugeschnittene Förderung zukommen zu lassen. Erste Rückmeldungen von Teilnehmern und Kursträgern nach Abschluss der Kurse zeigen, dass das ESF-BAMF-Programm den Kursabsolventen hilft, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. So haben 11 von 18 Teilnehmern in einem Kurs mit dem Schwerpunkt Lager/Logistik nach erfolgreichem Abschluss einen Arbeitsplatz bei einem örtlichen Dienstleistungsunternehmen gefunden. In einem weiteren Kurs mit gewerblich/technischer Ausrichtung konnten 7 von 18 Kursteilnehmern eine Anstellung nach Kursende erlangen. Die systematische Evaluation des gesamten ESF-BAMF-Programms ist für die zweite Jahreshälfte 2010 geplant.


rage 23. Ist das Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom 15.März 2010, in dem als „Ziel“ formuliert wird, „dass mit den vorgesehenen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden“, so zu verstehen, dass ein Zugang zum Integrationskurssystem für Personen ohne Rechtsansprüche nicht mehr garantiert wird (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Das Ziel besteht darin, das Finanzierungssystem der Integrationskurse so zu gestalten, dass mit den vorgesehenen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden. Auch darüber hinaus soll kein Teilnehmer von einem Integrationskurs ausgeschlossen werden. Der Kursbeginn für Teilnehmer ohne einen Rechtsanspruch könnte aber möglicherweise nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden.


Frage 24. Was bedeutet es konkret, wenn in dem Rundschreiben gefordert wird, dass „nur Teilnehmer mit einer gültigen Berechtigung in einen Kurs aufgenommen werden“ sollen?

Antwort der Bundesregierung

Ausländer mit Teilnahmeverpflichtung bzw.-anspruch sind bevorrechtigt in Integrationskurse aufzunehmen. Im Rahmen verfügbarer Kursplätze können vom Bundesamt darüber hinaus weitere Personen zugelassen werden, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen (§ 44 Absatz 4 AufenthG).Die bisher praktizierte Verfahrensweise mancher Kursträger, Teilnehmer auch ohne vorherige Zulassung in die Kurse aufzunehmen und dennoch eine Abrechnung der Kurskosten beim Bundesamt vorzunehmen, ist nicht vereinbar mit den bundesrechtlichen Fördergrundsätzen. Es ist vielmehr eine ausnahmslose Einhaltung der Integrationskursverordnung erforderlich, die nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IntV vorsieht, dass Teilnahmeberechtigte bei der Kursanmeldung ihre Bestätigung der Teilnahmeberechtigung vorzulegen haben.


Frage 25. Wie ist es, vor allem didaktisch und pädagogisch, zu rechtfertigen, dass mit dem Rundschreiben bezüglich der Alphabetisierungskurse eine Ausweitung der maximalen Teilnehmerzahl von 12 auf 14 Personen ermöglicht wird?

Antwort der Bundesregierung

Bislang konnten in einen Alphabetisierungskurs nicht mehr als 12 Teilnehmer aufgenommen werden. Seit dem 1.April 2010 kann jedoch auf Antrag ein Alphabetisierungskurs mit bis zu 14 Teilnehmern stattfinden. Eine Erhöhung der Zahl der Teilnehmenden um eine bis zwei Personen ist mit dem „Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs“ grundsätzlich vereinbar. Es ist zwar unbestritten, dass Kurse umso effektiver sind, je weniger Teilnehmende sich in ihnen befinden - wobei zu beachten ist, dass eine zu geringe Teilnehmerzahl auch viele sinnvolle Unterrichtsaktivitäten verhindern kann. Angesichts des erläuterten Ziels der Neuregelung wie auch der Tatsache, dass diese nur auf Antrag wirksam wird, ist eine solche moderate Erhöhung der Teilnehmerzahl um ein oder zwei Personen in den Alphabetisierungskursen aus pädagogischen Aspekten auch vertretbar.


Frage 26. Wie wird der mit dem Rundschreiben verkündete Wegfall eines Zuschlags von 5 Euro pro Unterrichtseinheit bei neu beginnenden Alphabetisierungskursen begründet, und wie bewertet die Bundesregierung die von Trägern bereits vorgebrachte Gefahr eines Angebotseinbruchs in diesem wichtigen Bereich?

Antwort der Bundesregierung

Im Ergebnis eines Gesprächs des BAMF mit Vertretern des deutschen Volkshochschulverbandes e.V., des Internationalen Bundes, der Euro-Schulen-Organisation GmbH, des Verbandes deutscher Privatschulen und der Initiative Pro Integration am 30.März 2010 ist vereinbart worden, dass bei Alphabetisierungskursen weiterhin ein Zuschlag gewährt wird, allerdings künftig in Höhe von 3 Euro pro Unterrichtsstunde. Daneben sorgt eine nach wie vor spezielle Garantievergütung für eine bessere Vergütung von Alphabetisierungskursen. Mit einem Angebotseinbruch ist daher nicht zu rechnen.


Frage 27. Wie wird begründet, dass zur Wiederholung des Aufbausprachkurses ab sofort solche Personen nicht mehr zugelassen werden, die das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten?

Antwort der Bundesregierung

Die in der Integrationskursverordnung vorgesehene Wiederholungsmöglichkeit soll die Teilnehmenden darin unterstützen, durch Wiederholung des Aufbausprachkurses das Sprachniveau B1 doch noch zu erreichen. Nur auf der Basis eines A2-Ergebnisses bestehen realistische Aussichten nach weiteren 300 Unterrichtseinheiten das Kursziel B1zu erreichen.

Frage 27 a) Bedeutet dies nicht in der Konsequenz, dass gerade die besonders Hilfebedürftigen nicht die erforderliche Unterstützung beim Spracherwerb erhalten (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Nach Einschätzung des BAMF liegen bei einem großen Teil der Teilnehmenden, die in 600 (bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen bis zu 900) Stunden Sprachunterricht nicht das Niveau A2 erreicht haben, Ursachen vor, die der Integrationskurs nicht beheben kann. Bei Alphabetisierungsbedarf gilt im Übrigen eine Sonderregelung, die einen Förderumfang von 1 200 Stunden Sprachunterricht gewährleistet.

Frage 27 b) Muss vor diesem Hintergrund nicht neu erwogen werden, ob die Sprachkurse nicht grundlegend anders aufgebaut und insbesondere von Beginn an am Sprachniveau und Lerntempo der Betroffenen ausgerichtet werden müssten, wie es auch in der ersten Evaluation durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH empfohlen wurde (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Deutsche Sprachkenntnisse werden über den staatlich geförderten Integrationskurs als Grundangebot für alle Zuwanderer mit einer Bleibeperspektive vermittelt. Die Neufassung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007 ist im hohen Maße an den Bedürfnissen verschiedenster Zielgruppen ausgerichtet worden. Dabei wurde eine weitgehende äußere und innere Differenzierung im Integrationskurssystem vorgenommen (z.B. Ausgangssprachniveau; unterschiedliches Lerntempo u.a. ). Die Abschlussquoten mit den Prüfungserfolgen zeigen, dass diese Differenzierung zu einer erhöhten Wirkung der Kurse beigetragen hat.


Frage 28. Wie wird der in dem Rundschreiben verkündete Vorrang von Vollzeit- gegenüber Teilzeitkursen begründet?

Antwort der Bundesregierung

Rund 40 Prozent der allgemeinen Integrationskurse und knapp 60 Prozent der Alphabetisierungskurse laufen als Teilzeitkurse (unter 20 Unterrichtseinheiten pro Woche).Solche Kurse verursachen im Vergleich zu Vollzeitkursen höhere Kosten, insbesondere weil zu erstattende Fahrt- und Kinderbetreuungskosten insgesamt höher sind. Integrationskurse werden nach § 14 Absatz 1 IntV zudem in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Auch in Zukunft werden aber – wo es sinnvoll und notwendig ist – Teilzeitkurse angeboten werden.

Frage 28 a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in der Praxis festzustellende zunehmende Angebot von Teilzeitkursen auf eine entsprechende Nachfrage seitens der Betroffenen oder auf ein entsprechendes Arbeitszeitbedürfnis der Lehrkräfte zurückzuführen ist?

Antwort der Bundesregierung

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 28 b) Welche Auswirkungen dieser Neuregelung erwartet die Bundesregierung in Bezug auf die Zusammensetzung der Lehrkräfte, und sind diese Auswirkungen gewollt (beispielsweise könnte die Zahl derjenigen, die quasi „nebenher“ in Integrationskursen lehren und ihr Einkommen nicht vorrangig aus den geringen Lehrhonoraren bestreiten müssen, sinken)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Lehrkräfte. Auch wird der Teilzeitkurs als solcher nicht in Frage gestellt. Sollten zukünftig Lehrkräfte verstärkt in Vollzeitkursen unterrichten, wäre dies ein zu begrüßender Effekt.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1536


Sie können die vollständige Antwort der Bundesregierung mit einem ausführlichen Tabellenteil hier herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Freiberufler/Selbstständige, Honorar
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.06.2010