Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Land bringt neues Weiterbildungsgesetz auf den Weg

Zieschang: „Ein weiterer kleiner Schritt zur Haushaltskonsolidierung“

Neuer Schwung für die Weiterbildung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 31. Mai ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das ab 2012 das bisherige Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 ersetzen soll.

„Ziel unserer Initiative ist, die gesetzlichen Grundlagen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein im Sinne ihrer wachsenden Bedeutung weiterzuentwickeln“, sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang nach der Kabinetts-Sitzung in Kiel. Das neue Gesetz schaffe die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Recht auf Weiterbildung zu si-chern und die Qualität in der Weiterbildung zu verbessern. Gleichzeitig würden Verfahren vereinfacht und unnötige Berichtspflichten abgeschafft.

Was ist neu?

Neu geregelt werden unter anderem die Verfahren zur Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung berechtigen. „Im Jahr 2009 nahmen 5985 Personen ihr Recht auf Bildungsfreistellung wahr, das sind zwar nur 0,69 Prozent der Anspruchsberechtigten. Gleichwohl hält das Land am Anspruch auf Weiterbildung fest. Schließlich geht es auch mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf darum, vorhandene Potentiale zu nutzen und deshalb Anreize für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen“, so Zieschang.

Neuer Ansprechpartner ist die Investitionsbank

Ansprechpartner für die Veranstalter soll künftig die Investitionsbank Schleswig-Holstein sein, die die Bearbeitung der jährlich rund 3000 Anträge auf Anerkennung übernehmen wird. „Zwar ist die Anerkennung der Veranstaltungen künftig gebührenpflichtig. Aber da die staatliche Anerkennung wie ein Gütesiegel wirkt und damit werbewirksam ist, dürfte sich das insgesamt für die Veranstalter rechnen", so Zieschang. Die Gebühren werden künftig maximal rund 70 Euro pro Anerkennungsverfahren betragen. Die Veranstaltungen dürfen als sogenannte Typenveranstaltungen in zwei Jahren nach gleichem Muster beliebig häufig durchgeführt werden. Die finanziellen Belastungen für Veranstalter und Teilnehmer, so Zieschang weiter, dürften darum marginal sein. Ein positiver Nebeneffekt der Neuregelung sei die Einsparung von anderthalb Planstellen im Wirtschaftsministerium. „Auch wenn das nur ein kleiner Schritt ist, wir belegen damit einmal mehr unseren Willen zur Aufgabenkritik“, so Zieschang.

Herausragende Bedeutung für Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein

Wie die Staatssekretärin weiter sagte, hat Weiterbildung für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und für jeden einzelnen Menschen eine herausragende Bedeutung. Als Grundlage einer funktionierenden Demokratie seien dabei nicht nur die berufliche Weiterbildung, sondern auch die allgemeine und die politische Bildung gefordert. Letztlich entscheiden das Wissen der Menschen und ihre Fähigkeiten über die Entwicklung des Landes. „Die Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung sind unumkehrbar und werden weit reichende Folgen auf alle Lebensbereiche haben. Technische Entwicklungen, veränderte Kommunikationsmittel, der Umbau von Wirtschaftsstrukturen, zusätzliche Integrationsleistungen oder ökologisch notwendige Verhaltensänderungen fordern ständige Anpassungsleistungen“, sagte Zieschang. Deshalb gebe es zum lebenslangen Lernen keine Alternative.

In den nächsten Monaten wird die bei Gesetzesvorhaben übliche Anhörung der betroffenen Institutionen sowie der Kommission Weiterbildung erfolgen.


Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in SchleswigHolstein vom 31. Mai 2011

Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.06.2011