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Honorarkräfte in Integrationskursen fordern mindestens 30 Euro je Stunde

Betr.: Neue Regelungen des BAMF vom 27.10.2011

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Leiterinnen und Leiter von 333 Volkshochschulen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Integationskursen,

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in einem Rundschreiben an alle Bildungsträger am 27.10.2011 mitgeteilt, dass ab dem 1. Dezember 2011 der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen von derzeit 2,35 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit wie folgt angepasst wird: 2,54 Euro für den allgemeinen Integrationskurs und die speziellen Integrationskurse mit Ausnahme des Alphabetisierungs- und Jugendintegrationskurses und 2,60 Euro für den Alphabetisierungs- und Jugendintegrationskurs.

Das BAMF schreibt:
„Mit der vorgenannten Erhöhung des Erstattungssatzes ist die Erwartung verknüpft, dass sich die Lehrkräftevergütung insgesamt verbessert. In diesem Zusammenhang weise ich auf folgende Änderung bei künftigen Trägerzulassungen hin: Bisher hat das Bundesamt eine auf ein Jahr befristete Zulassung ausgesprochen, wenn ein Honorar von weniger als 15 Euro pro Unterrichtseinheit an die Lehrkraft gezahlt wird. Künftig wird die Grenze bei 18 Euro liegen.“

Zu dieser Mitteilung des BAMF stellen wir fest:
Die hier unterzeichnenden Lehrkräfte in den Integrationskursen lehnen die neuen Regelungen des BAMF entschieden ab.

Begründung:
Wir halten den Betrag von 18 €, der als Honorar für die Lehrkräfte „erwartet“ wird, für viel zu gering. Wie wir dem Bundestag schon wiederholt erklärt haben, braucht eine „selbstständige“ Lehrkraft mindestens 30 € pro Unterrichtseinheit. Selbst 30 € sind noch äußerst wenig für selbstständig Tätige.

Wir lehnen ab, dass die 18 € nicht verbindlich festgeschrieben sind, sondern der Willkür des Trägers unterliegen. Die angebliche Sanktion, den Träger nur für ein Jahr zuzulassen, wenn er weniger als das empfohlene Honorar zahlt, halten wir für Augenwischerei, da im Jahr 2010 nur zwei Mal von dieser sogenannten „Sanktion“ Gebrauch gemacht wurde. Diese Zahl geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen, Frage 8, hervor. Deshalb ist unverständlich, warum die Grünen bei ihrem letzten Antrag im Bundestag vom 15.12.2011 immer noch auf die Wirkung dieser unwirksamen Sanktion von der verkürzten Zulassung setzten.

Die Bundesregierung ist nach unserer Auffassung noch nie entschlossen gegen Dumpinglohnanbieter vorgegangen. Deshalb muss die Frage der Zulassungsdauer von der Frage des Honorars vollständig getrennt werden. Selbst wenn ein Träger nur für ein Jahr zertifiziert wird darf daraus nicht folgen, dass er Dumpinglöhne bezahlen darf.

Von den 18 €, die das BAMF nun „erwartet“ kann eine Lehrkraft nicht leben und ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Aber davon ganz abgesehen: einige Lehrkräfte haben gemeinsam mit ihren Trägern errechnet, dass die Erhöhung auch den Trägern fast gar nichts bringt. So heißt es im Internet-Magazin MIGAZIN:

„Eine exemplarische Berechnung eines Anbieters diverser BAMF-Kurse weist gerade mal ein Plus von 1,5% aus; je nach Auslastung und Angebot könnten die Träger auch 1,7% Mehreinnahmen erzielen. Bei gleichzeitig gestiegenen Kosten durch zunehmenden bürokratischen Aufwand dürfte die Kalkulation der Schulen eher schlechter denn besser aussehen. Das BAMF hegt jedoch „die Erwartung“, dass durch diese Erhöhung die Honorare der DozentInnen um ganze 20% steigen sollen.“

MIGAZIN urteilt deshalb, dass das BAMF hier eine „Mogelpackung“ präsentiert.

Wir lehnen ab, dass das Bundesministerium des Inneren die Träger mit dem Problem der Sozialversicherungsbeiträge alleine lässt. Es wurde eine Situation geschaffen, in der sich Träger und Lehrkräfte um die minimalen Gelder streiten müssen, die das Bundesministerium des Inneren zur Verfügung stellt. Die Integrationskurse wurden so eingerichtet, dass sie zwar nach Anweisungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchzuführen sind, das BAMF aber als Vertragspartner der Lehrkräfte außen vor bleibt. Das BAMF erlässt sogar ganz offiziell Arbeitsanweisungen an die Lehrkräfte.

Das BAMF ist ein monopolistischer Nachfrager des Angebots „Integrationskurse“ und diktiert einen Preis, der die Weiterbildungsbranche ruiniert. Von einer „Vertragsfreiheit“ zwischen Träger und Lehrkraft zu sprechen ist Augenwischerei, da die Honorarmöglichkeiten der Träger durch den Kostenerstattungssatz des BAMF gedeckelt sind. Viele Träger würden gerne ausreichend zahlen, wenn ihnen das BAMF und in letzter Verantwortung der Bundestag ausreichende Mittel zur Verfügung stellen würde. Die Bundesregierung spricht gerne von einigen „schwarzen Schafen“ bei den Trägern, die nur Dumpinglöhne zahlen. Es stimmt zwar, dass es solche Träger gibt, und wir haben diese Träger dem BAMF gemeldet (was die Bundesregierung übrigens wahrheitswidrig abstreitet). Die wirklichen schwarzen Schafe sitzen aber in der Regierung, denn die 18 €, die die Regierung „erwartet“ oder erhofft, sind ein einziger Dumpinglohn.

Im Bundestag sind es die CDU/CSU und die FDP, die sich beständig weigern, die benötigten Mittel bereit zu stellen. Das Ergebnis ist, dass die Träger gezwungen wurden, von festen Beschäftigungsverhältnissen Abstand zu nehmen und heute fast nur noch Honorarverträge anbieten. Diese Honorarverträge sind zu einem großen Teil illegal, weil es sich tatsächlich um scheinselbstständige Tätigkeiten handelt. Nach Ansicht der Lehrkräfte muss das BAMF die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge an die Lehrkräfte nachzahlen. Nicht die Träger, sondern der Staat ist dafür zuständig.

Einige Bundestagsabgeordnete haben uns geraten, den Status individuell bei der Rentenversicherung Bund klären zu lassen, weil sie der Meinung sind, dass das BAMF nichts mit Rentenbeiträgen für Lehrkräfte zu tun hat. Wir fragen uns: sollen nun die 17.000 Lehrkräfte ihre eigenen 1450 Träger verklagen, um rückwirkend 50% der Sozialversicherungsbeiträge zu bekommen, die nach den weisen Berechnungen des BAMF irgendwo in den 2,35 € oder den 2,54 € versteckt sind? Wir halten es für keine gute Idee, dass Lehrkräfte und Träger sich vor Gericht treffen. Es wäre besser, wenn der Staat seiner Verantwortung nachkommen und so viel bezahlen würde, dass die Lehrkräfte davon leben können.

Einige Abgeordnete der Grünen, der SPD und der Linken haben uns schon deutlich gesagt, dass Lehrkräfte, die jahrelang von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 bei einem Träger Deutsch im Auftrag des BAMF unterrichten, keineswegs mit einem selbstständigen Zahnarzt oder Rechtsanwalt zu vergleichen sind, den man einmal im Jahr für 30 Minuten aufsucht und der Hunderte von Kunden hat.

Das bedeutet, dass die Lehrkräfte nicht selbstständig sind und dass sie einen Anspruch auf Zahlung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber haben. Wir haben nicht vor, auf dieses Geld zu verzichten und wir sehen nicht ein, dass der Staat auf eine ganz krumme Tour Massenarmut für Lehrkräfte einführt, die gut ausgebildet sind und eine wichtige Arbeit für diese Gesellschaft leisten.

Unser Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist nicht der Träger, so wie der Arbeitgeber eines Schullehrers nicht sein Schulleiter ist, sondern der Staat. Integrationskurse sind kein privates Business, sondern eine Arbeit im Auftrag der Gesellschaft. Deshalb müssen die Lehrkräfte vom Staat bezahlt werden, und zwar entsprechend den für Lehrkräften an öffentlichen Schulen geltenden Tarifverträgen.

Wir fordern alle Abgeordneten der Oppositionsparteien dazu auf, deutlich Stellung zu beziehen. Leiten Sie bitte einen Untersuchungsausschuss ein und gehen Sie der Frage nach, ob die Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen "selbstständiger" Natur sind oder ob es sich um eine "abhängige Beschäftigung" handelt. Wir schätzen die Gesamtforderung an nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträgen auf ugf. 200 Mio. €, und es müsste vom Bundestag geklärt werden, wer diesen Betrag bezahlen muss.

Die Lehrkräfte möchten gerne gemeinsam mit den Trägern daran arbeiten, dass wir eine Weiterbildungspolitik bekommen, mit der Lehrkräfte, Träger und TeilnehmerInnen leben können. Wir stehen in regem Kontakt mit den drei Oppositionsparteien und möchten mit diesem Scheiben auch die Träger einladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Auf unserer Webseite www.mindesthonorar.de haben wir eine Rubik mit dem Titel „Träger“ eingerichtet, wo wir Meinungen von Bildungsträgern zum Thema der Bildungspolitik, speziell der Integrationskurse sammeln. Sie finden dort einen offenen Protestbrief von 15 Trägern gegen die Gängelungen des BAMF. Wir unterstützen diesen offenen Brief der Träger.

Wir würden sehr gerne die Meinungen der Träger darüber hören, ob sie mit dem BAMF zufrieden sind. Viele Lehrkräfte sind mit dem BAMF nicht zufrieden und fühlen sich auch vom Bundesinnenminister nicht gut vertreten. Viele meinen, dass das Innenministerium die falsche Behörde für Integrationskurse ist, weil Integrationskurse nichts mit Innerer Sicherheit, Terrorismusbekämpfung oder Verfassungsfeinden zu tun haben, sondern mit Bildung und Berufsvorbereitung. Deshalb werden wir uns demnächst verstärkt an den Ausschuss für Bildung wenden um nachzufragen, ob die Integrationskurse nicht beim Bundesbildungsministerium verankert werden können. Dort gibt es übrigens auch ausreichende Finanzmittel.

Wir laden alle Träger ein, uns ihre Meinungen an mindesthonorar@web.de oder an eine der oben genannten AnsprechpartnerInnen zu schreiben oder sich in unserem Forum anzumelden. Wir werden alle Meinungsäußerungen anonym auf unserer Webseite veröffentlichen und versuchen, eine Diskussion zwischen Trägern und Lehrkräften zu moderieren.

Wir würden uns auch freuen, wenn die 300 Volkshochschulen diese Mail an ihre Lehrkräfte in Integrationskursen verteilen würden, damit auch Ihre Lehrkräfte an einer breiten Diskussion über die Integrationskurse teilnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Initiative Bildung Prekär"

Georg Niedermüller, Marion Bergmann, Monika Thomas, Stephan Pabel sowie ca. 250 weitere Lehrkräfte


Offener Brief an die Abgeordneten des Bundestages in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, Bildung, Inneres, Haushalt und Finanzen der CDU/CSU, FDP, SPD, Linken und Grünen und 2. 333 Leiterinnen und Leiter an Volkshochschulen sowie die VHS Landesverbände

Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige, Integrationsurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.12.2011