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Bundesregierung blockiert weiter den Mindestlohn in der Weiterbildung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Entgegen eindeutiger Zusagen, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 26.000 Beschäftigten in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB II und III durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären, hat das Bundeskabinett diese Entscheidung erneut vertagt.

"Damit hat die Bundesregierung dem weiteren Preis- und Lohnverfall in dieser Branche Tür und Tor geöffnet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass sich hier die Bundesregierung erneut von Arbeitgebern instrumentalisieren lässt", kritisierte Petra Gerstenkorn, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie verglich den Vorgang mit der überraschenden steuerlichen Begünstigung des Hotelgewerbes direkt nach der letzten Bundestagswahl.

Die Bundesregierung müsse ihr Versprechen, das sie im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Hartz-IV-Regelung gegeben hat, einhalten. Sonst würden sich damit einzelne Unternehmer in der Weiterbildungsbranche gegen das breite öffentliche Interesse durchsetzen.

"Die Leidtragenden dieses skandalösen Verhaltens sind neben den Beschäftigten insbesondere benachteiligte Jugendliche und Langzeitarbeitslose, die auf qualifizierte Aus- und Weiterbildung angewiesen sind, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten", betonte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW. "Gerade der aktuelle Bildungsbericht hat wieder deutlich gezeigt, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt umso besser werden je besser die Qualifikation ist."

ver.di und GEW haben seit mehr als fünf Jahren mit der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung einen Branchentarifvertrag vereinbart und schließlich 2011 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages gestellt. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens zur Hartz-IV-Regelung war zwischen Koalition und Opposition Einigkeit darüber hergestellt worden, diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Dagegen kämpfen besonders der private Bildungsanbieter "Stiftung Bildung & Handwerk" sowie der Wuppertaler Kreis, ein Zusammenschluss von Weiterbildungsunternehmen, die seit Jahrzehnten ihren Beschäftigten betriebliche und kollektive Interessenvertretung verweigern.

Quelle: Pressemeldung ver.di 27. Juni 2012

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.06.2012