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Trübe Aussichten in der Weiterbildung für Erwerbslose

Im Bereich der Arbeitsförderung des SGB III sinkt das Volumen für aktive Arbeitsmarktpolitik parallel zu den offiziell abnehmenden Arbeitslosenzahlen. Problematischer ist die Situation für den Bereich des SGB II, für den die Jobcenter zuständig sind. Hier wirkt unverändert der Spar-Beschluss der Bundesregierung vom Juni 2010. Infolgedessen stehen 2013 nur ungefähr 51 Prozent der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, die es im Jahr 2010 dafür gab.

Dabei bedient sich die Politik eines ausgesprochen ärgerlichen Tricks in der Darstellung: Verglichen werden immer nur die Planzahlen des künftigen Jahres mit den Ist-Zahlen des gegenwärtigen. Weil in den Vorjahren bereits über Soll gekürzt wurde, sieht der Sprung nach unten viel kleiner aus als er in Wirklichkeit ist.

Die Wirkung dieser Kürzungen auf die Struktur der Branche ist gravierend: Die Konkurrenz verschärft sich abermals, die Zahl der Träger sinkt. Manche melden Insolvenz an, häufiger aber ziehen sich Unternehmen vom Markt zurück oder stellen ihre Geschäftstätigkeit sogar ganz ein.

Parallel werden die Arbeitsbedingungen immer mieser. Der Dokumentationsaufwand ist hoch und steigt nicht selten sogar an, zugleich werden die TeilnehmerInnengruppen immer heterogener. Verlangt werden neue Qualifizierungskonzepte – die sich real zwar häufig gar nicht stark vom Bisherigen unterscheiden, aber immer neu formuliert und vorgelegt werden müssen.

Die Durchschnittsgehälter bei Neueinstellungen verharren weiter auf einem Niveau, das um 30 bis 50 Prozent unter dem liegt, was vor dem großen Einbruch 2003 bis 2006 gezahlt wurde. Solche skandalös niedrigen Gehälter greifen in - zwischen über auf Bereiche jenseits der von SGB II und III geförderten Weiterbildung.

Die Ursache für die Situation ist zum einen in der allgemeinen Tendenz zur Vermarktlichung des Bildungsbereiches zu suchen, zum anderen in den Vergabemechanismen der Bundesagentur für Arbeit. Zwar gab es schon seit den 1990er Jahren Ausschreibungsverfahren. Doch erst mit den Hartz-Gesetzen 2002/03 wurden sie verallgemeinert und systematisch durchgesetzt. Nicht nur das Volumen der Kurse und Maßnahmen sank dadurch dramatisch. Auch die Qualität bleibt auf der Strecke. Das immerhin dämmert mittlerweile offenbar auch einigen auf der Leitungsebene der Bundesagentur für Arbeit. Doch konkrete Konsequenzen fehlen bisher.

So vergibt die Bundesagentur nach wie vor eine große Anzahl ihrer Bildungsmaßnahmen als so genannte arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen über ein Vergabeverfahren, das äußerst umstritten ist. Zugleich untergräbt sie das soziale Sicherungssystem, auf dem sie selbst fußt und das auf Beiträge sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angewiesen ist. Ein Großteil der DozentInnen, die die Kurse leiten, arbeiten inzwischen notgedrungen auf Honorarbasis.

Im Handbuch Arbeitsmarkt 2013, herausgegeben von Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, findet sich eine Übersicht über so genannte atypische Beschäftigungsverhältnisse, worunter auch befristet Beschäftigte fallen. Danach ist der Bereich „Erziehung und Unterricht“ der Spitzenreiter im negativen Sinne. Die Bundesagentur hat unbestreitbar einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung.


Von Roland Kohsiek


Quelle: biwifo-report 1/2013

Sie können die vollständige Ausgabe des biwifo-report 1/2013 hier als pdf-Datei herunterladen.



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 26.03.2013