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Kein Tarifvertrag, aber weitere Verbesserungen für DozentInnen an Berliner Volkshochschulen

Lange haben die DozentInnen der Berliner Volkshochschulen dafür gekämpft. Nicht ein Tarifvertrag, wie gefordert, aber ein Beschluss des Senats macht es jetzt möglich. Ab dem 1. 8. 2014 tritt eine Regelung in Kraft, die für hauptberufliche Honorarkräfte (im Amtsdeutschheißen sie „arbeitnehmerähnliche Personen“) die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorsieht.

Danach können arbeitnehmerähnliche MitarbeiterInnen bei ärztlich bescheinigter Krankheit bei ihrer Volkshochschule ein Ausfallhonorar beantragen. Dem Antrag sei in der Form zu entsprechen, dass „ab dem vierten Tag der Leistungsunfähigkeit ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des voraussichtlich zu erzielenden Honorars“ gewährt wird. Die Leistung ist auf maximal sechs Wochen im Jahr begrenzt. Soweit möglich, soll eine Ersatztätigkeit für die nicht bezahlten ersten drei Karenztage gewährt werden.

Außerdem werden die Honorarsätze an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Gibt es dort Tariferhöhungen, so werden sie auf die Honorarsätze jeweils zum 1. 8. übertragen. „Die Honorarsätze folgen der Entwicklung der tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin“, so das Amtsblatt. Zudem können DozentInnen „zur Qualitätssicherung kostenlos“ an passenden Veranstaltungen teilnehmen.

Diese Regelungen sollten sich in der Branche rumsprechen. Sie sind geeignet, die prekären Beschäftigungsverhältnisse zumindest ansatzweise sozial auszugestalten.

Volkshochschulen kennen das Problem, aber sie mauern

Die Volkshochschulen insgesamt pochen auf ihr Modell der nebenberuflichen Tätigkeit von Dozenten. Doch es entspreche „in keiner Weise dem Selbstverständnis der öffentlichen Weiterbildungseinrichtung Volkshochschule, wenn sich ein Teil dieser Lehrkräfte in prekären Lebenssituationen“ befinde. So der Deutsche Volkshochschulverband in seiner Erklärung „zur Honorierung und sozialen Absicherung von Lehrkräften“ vom Juni 2013.

Denn inzwischen tummeln sich die Volkshochschulen in Geschäftsfeldern, die mit echten freiberuflichen Lehrkräften, die im Halbjahr zwei Kurse je 20 Stunden geben, überhaupt nicht zu stemmen sind. Beispielhaft seinen hier nur die Integrationskurse für MigrantInnen genannt. Die Volkshochschulen haben hier einen Marktanteil von 30 Prozent und mehr. Solche Kurse dauern üblicherweise 600 Stunden. Ein laufender Wechsel des Personals ist weder pädagogisch sinnvoll und logistisch zu schaffen.

Doch die Volkshochschulen kommen ihrer sozialpolitischen Verpflichtung gegenüber ihren hauptberuflichen Lehrkräften nicht nach. Sie gewähren ihnen keinen bezahlten Urlaub, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wer einzeln seien Urlaub einklagt, muss damit rechnen, aus dem Dozentenpool zu fliegen. Und was macht der Volkshochschulverband? Der will sich „in weiteren politischen Gesprächen für eine sozialverträgliche Regelung für freiberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen einsetzen.“ Das klingt wie die Vertröstung auf’s Paradies. Irgendwann muss es die Politik doch einsehen. Und bis dahin bitteschön bestimmen Kürzungen der Zuschüsse von Kommunen und Ländern, was gezahlt wird. Dagegen gilt es sich zu wehren. Nicht nur in Berlin. Berlin zeigt, es ist möglich. Mit gemeinsamen Aktionen und Druck auf die Politik sind Verbesserungen möglich. Nicht nur in Berlin, überall in der Republik.

Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Freiberufler/Selbstständige, Honorar
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.01.2014