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Mindestlohn in der SGB II und III geförderten Weiterbildung

Noch keine Einigung in Sicht. Arbeitgeber spielen den billigen Jakob!

Am 9. November 2016 fand in Witten die Auftaktverhandlung zur Tarifrunde für eine Fortsetzung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns für das pädagogische Personal in Weiterbildungsunternehmen, das überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführt, statt.

Positionen liegen weit auseinander

Schnell zeigte sich, dass die Positionen von Arbeitgeberseite und Gewerkschaften weit auseinanderliegen. ver.di und GEW fordern eine Steigerung des Mindestlohnes von 14,60 Euro in 2017 auf 18,60 Euro in drei Schritten. Wir orientieren uns damit am Einkommen einer/eines vergleichbaren Beschäftigten, die/der nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt wird. Des Weiteren beschloss die Tarifkommission, dass auch das nichtpädagogische Personal mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag abgesichert werden soll.

Einigkeit besteht darin, dass der Mindestlohn sein Ziel, den ruinösen Wettbewerb in der Branche zu reduzieren und zu verhindern, dass allein ein niedriges Entgelt als Wettbewerbsfaktor dominiert, erreicht hat. Es ist notwendig, den Mindestlohn in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln. Das Angebot der Zweckgemeinschaft des BBB bleibt deutlich hinter unserer Forderung zurück. Trotz der ausgesprochen guten wirtschaftlichen Entwicklung und dem eklatanten Fachkräftemangel in der Branche boten die Arbeitgeber lediglich eine Steigerung von 4% verteilt auf zwei Jahre an. Demnach würde der Mindestlohn bis Ende 2019 um nicht einmal einen Euro steigen. Einen Mindestlohn für das nichtpädagogische Personal lehnten sie rundheraus ab.

Wir halten Kurs

Unsere Haltung ist klar: Mit dem Angebot der Arbeitgeber lässt sich kein Blumentopf gewinnen. Schon gar nicht lassen sich damit die hohe Qualität der Arbeit in der Weiterbildung aufrecht erhalten und dringend benötigtes hoch qualifiziertes Personal hinzugewinnen. Wir erwarten daher in der zweiten Runde ein deutliches Signal der Arbeitgeberseite, dass die Beschäftigten an der guten Entwicklung der Branche angemessen beteilig werden sollen!

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 28. November 2016 in Hannover statt.


MEHR MITGLIEDER –
MEHR MACHT –
MEHR MÖGLICHKEITEN!


Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 2, November 2016


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Mindestlohn, �ffentliche Besch�ftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 21.11.2016