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Anträge auf Reha-Maßnahmen steigen stark an

Im Jahr 2015 haben rund 32.600 Personen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Im Jahr 2010 waren es 27.700. Die Anerkennungsquote ist bei den Anträgen zugleich leicht von 78 Prozent auf 81 Prozent gestiegen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Unmittelbar im Anschluss an die berufliche Rehabilitation hat mehr als die Hälfte der Personen eine Beschäftigung aufgenommen oder kann eine zuvor bestehende Beschäftigung weiter ausüben. Der Verbleib am Arbeitsplatz wird häufig durch kurzfristige Zuschüsse ermöglicht, mit denen technische Hilfen wie höhenverstellbare Schreibtische, Bildschirmlesegeräte oder Einhand-Tastaturen gefördert werden. Gerade bei den kurzfristigen Zuschüssen gab es einen starken Anstieg. Die vermehrte Vergabe dieser Zuschüsse liegt laut der IAB-Studie unter anderem daran, dass die Arbeitgeber und die potentiell betroffenen Beschäftigten heute besser über die Fördermöglichkeiten informiert sind als früher. Ein weiterer Grund sei, dass die Bundesagentur für Arbeit verstärkt auf Prävention von Behinderung setze, um eine Beschäftigung zu erhalten und Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.

Fast die Hälfte der Personen, die 2015 als Rehabilitanden anerkannt wurden, weist eine Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparats auf. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückenerkrankungen oder eine Knieverletzung handeln. Am zweithäufigsten sind Personen mit einer psychischen Behinderung wie zum Beispiel einer Depression. Der Anteil der psychischen Behinderungen liegt bei knapp einem Drittel.

Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Zuschüsse für technische Arbeitsplatzanpassungen sind die häufigsten Reha-Leistungen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Die technischen Arbeitsplatzanpassungen werden überwiegend an Personen mit Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparats vergeben.

Neben Arbeitslosen nehmen immer häufiger auch Erwerbstätige Reha-Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch. Sie stellen mit 33 Prozent die zweitgrößte Gruppe nach den Arbeitslosen (57 Prozent).

Die IAB-Studie beschränkt sich auf die Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit Reha-Maßnahmen gefördert werden, die der beruflichen Wiedereingliederung dienen. Nicht in der Studie erfasst sind die Maßnahmen der Ersteingliederung, die jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen sollen, und Maßnahmen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finanziert werden. Die DGUV ist für die Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zuständig, die DRV für die berufliche Rehabilitation bei erwerbstätigen Personen, die mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder wenn im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung eine berufliche Rehabilitation zur Wiedereingliederung erforderlich ist.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb2517.pdf.


Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 21.11.2017


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Berufsfortbildungswerk, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 21.11.2017