Selbstständige in der Weiterbildung

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Nichts Genaues weiß man nicht

Immer noch keine auskömmliche Vergütung für Deutschlehrer

Durch das Zuwanderungsgesetz von 2005 wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig für die Vergabe von Integrationskursen. Die Honorare der Dozent*innen waren miserabel. Viele Jahre verlangte das BAMF von den Trägern, einen Stundensatz von 20 Euro je Unterrichtsstunde zu zahlen. Wer sich nicht daran hielt, wurde keineswegs von der Vergabe ausgeschlossen, sondern musste lediglich rascher als üblich die Wiederzulassung als anerkannter Träger beantragen. Mit dem Zuzug Hundertausender Geflüchteter seit Sommer 2015 ist viel Bewegung in den Weiterbildungsmarkt gekommen.

Um überhaupt genügend Lehrkräfte für die nötigen Kurse zu haben, änderte das BAMF seine Politik. Es erhöhte nicht nur die Entgelte für die Teilnehmerstunden, sondern fordert nun auch 35 Euro Honorar pro Stunde für die Unterrichtenden. Zugleich senkte es die zuvor sehr hohen Qualifikationsanforderungen deutlich.

Vor der Ausweitung der Deutschkurse für die Geflüchteten gab es bundesweit etwa 22.000 zugelassene Dozent*innen – im Januar 2017 waren es dann 39.000. Bis August 2015 waren monatlich etwa 500 bis 600 Anträge auf Zulassung als Lehrkraft beim BAMF eingetroffen, danach gab es einen sprunghaften Anstieg auf 2.000 – 3.000 Bewerber*innen pro Monat. All das betraf allerdings nur den Bereich der vom BAMF veranlassten 600-stündigen Integrationskurse. Zwischen zeitlich wurde klar: Ohne ausreichende Deutschkenntnisse gibt es keine Chance auf eine berufliche Integration – doch für berufsspezifische Kenntnisse sind die Deutschkurse des BAMF nicht konzipiert. Benötigt werden deshalb auch Kurse für ein erhöhtes Sprachniveau und zur Alphabetisierung.

Inzwischen gibt es einen riesigen Bereich von Deutschkursen, die von verschiedenen Akteuren wie Jobcentern, Landesregierungen und BAMF initiiert werden. Sowohl Bezahlung als auch das geforderte Qualifikationsniveau der Beschäftigten variieren deutlich. Nach Angaben der VHS Hannover Land reicht die Spanne der Honorarsätze von 18 bis 35 Euro je Unterrichtstunde. Mit der Aufnahme von „arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungen“ in die Honorarordnung zahlt die VHS Hannover Land einen Teil der Sozialversicherung der Honorarkräfte. Andere Träger weigern sich standhaft, den gesetzlich geregelten Mindesturlaub zu vergüten oder drücken sich mit waghalsigen Begründungen um die Zahlung herum wie beispielsweise die VHS Osnabrück. Nach deren Ansicht könne „das Bestehen von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt“ dazu führen, die wirtschaftliche Abhängigkeit von Dozent*innen und damit die Arbeitnehmerähnlichkeit aufzulösen.


Von Peter Schulz-Oberschelp


Quelle: biwifo-report 3/2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Integrationskurse, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.12.2017